Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Deutsche Bahn AG haftet weiterhin nicht für Verspätungen!

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Deutsche Bahn AG stellt Kundencharta mit Schadensersatzansprüchen vor!

LG Frankfurt am Main
Az.: 2-1 S  131/03
Urteil vom 15.10.2003

Leitsatz vom Verfasser (nicht amtlich!): Die Deutsche Bahn AG muss weiterhin nicht für Schaden haften, die ein Bahnreisender aufgrund einer Zugverspätung erleidet. Der aus dem Jahre 1938 stammende Haftungsausschluss für Verspätungsschäden im nationalen Personenverkehr der Eisenbahnunternehmen ist nach Auffassung des LG Frankfurt trotz der Privatisierung der Deutschen Bahn AG weiterhin geltendes Recht.

Sachverhalt: Der Kläger wollte vom Flughafen Frankfurt/Main nach Mexiko fliegen. Der Abflugzeitpunkt in Frankfurt/Main war um 10.11 Uhr. Da er in Bonn wohnte suchte er sich eine Zugverbindung heraus, mit der er planmäßig um 8.55 Uhr am Flughafen angekommen wäre. Infolge einer Umleitung des Zugs nach Köln und von dort linksrheinisch über Koblenz nach Frankfurt/Main und der hierdurch eingetretenen Verspätung von mehr als 2 Stunden verpasste er sein Flugzeug nach Mexiko und konnte erst am folgenden Tag mit einem Ersatzflug von München nach Mexiko fliegen. Der Kläger machte daher Schadensersatzansprüche in Höhe von 800,00 Euro gegenüber der Deutschen Bahn AG geltend.

Entscheidungsgründe: Das Landgericht Frankfurt wies die Klage ab, da Eisenbahnunternehmen gesetzlich (Regelung aus dem Jahre 1938, die von einem staatlichen Eisenbahnunternehmen ausgeht!) nicht zur Leistung derartiger Entschädigungen verpflichtet sind.

Ergebnis orientiert führte das LG Frankfurt aus, dass auch nach der Privatisierung der Bundesbahn die Regelung aus dem Jahre 1938 unter rechtspolitischen Gesichtspunkten sinnvoll ist. Im Interesse eines kostengünstigen Massenverkehrs auf der Schiene, der wegen der Schienengebundenheit für Störungen des Betriebsablaufes besonders anfällig ist, müssen Eisenbahnunternehmen von Streitigkeiten über die Vermeidbarkeit immer wieder auftretender Verzögerungen sowie von den Kosten der anderenfalls höchst aufwendigen Dokumentation der Störungsursachen freigehalten werden.

Nach Ansicht des Gerichts schließt der gesetzliche Haftungsausschluss einen Schadensersatzanspruch wegen eines von der Deutschen Bahn AG zu vertretenden Verzögerungsschadens aus.

Anmerkung: Dies ist insoweit ein politisches Urteil. Hätte man die Deuts[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv