FRANKFURT AM MAIN
Az.: 6 U 215/00
Verkündet am 01.03.2001
Vorinstanz: Landgericht Frankfurt am Main – Az.: 6 O 138/00
In dem Rechtsstreit hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt Main auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 1. März 2001 für Recht erkannt:
Auf die Berufung der Antragstellerin wird das am 19. September 2000 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hanau abgeändert.
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung verurteilt, es bei Meidung von Ordnungsgeld bis 500.000 DM, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken an ihrem Geschäftsführer, für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs in an Letztverbraucher gerichteter Werbung oder sonst werblich den Verkauf von Artikeln ihrer Sortiments unter Hinweis auf einen verkaufsoffenen Sonntag mit Preisreduzierungen zu bewerben, die nur an diesem Sonntag gelten sollen, wenn dies mit dem Hinweis geschieht:
„Prospekt-Angebote nur gültig am Sonntag, 3. September“
wie aus dem als Anlage AS 1 zur Antragsschrift beigefügten Prospekt der Antragsgegnerin W 5800 ersichtlich, und/oder den Verkauf gemäß dieser Ankündigung durchzuführen.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Eilverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Tatbestand:
Die Antragstellerin ist ein rechtsfähiger Verband zur Förderung gewerblicher Interessen. Die Antragsgegnerin betreibt am Rande des Rhein-Main-Gebiets ohne unmittelbare Nachbarschaft von Wettbewerbern ein Möbel-Einzelhandelsgeschäft und bietet dort regelmäßig mehrere zehntausend Artikel an.
Die Antragsgegnerin warb mit dem Prospekt W 5800, einem Faltblatt, das in der 35. Kalenderwoche 2000 verteilt wurde, für einen genehmigten Sonntagsverkauf am 3.9.2000. Neben dem Hinweis „Sonntag 3. September verkaufsoffen von 13 – 18 Uhr“ ist vermerkt: „Prospektangebote nur gültig am Sonntag, 3. September“.
Die erste Seite des im Format A3 aufgelegten Prospekts hat folgenden, im Original farbigen Inhalt:
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