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Versicherungsvertragsschaden – schuldlos unvollständige Angaben bei Abschluss

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 Oberlandesgericht Saarbrücken
Az.: 5 U 105/06 – 24
Urteil vom 29.11.2006

1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 9.2.2006 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken – 12 O 450/04 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 58.750,- EUR festgesetzt.
5. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:
I.
Der Kläger verlangt von der Beklagten Leistungen aus einem unter dem 28.11.2003 vereinbarten Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag.
Mit Antrag vom 19.9.2003 begehrte der Kläger von der Beklagten den Abschluss eines Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages. Der Antrag wurde von dem Versicherungsagenten der Beklagten, dem Zeugen A. aufgenommen. Die den Kläger betreffenden Gesundheitsfragen sind in dem Antragsformular mit „Nein“ beantwortet. Auf ein anschließend erfolgtes Telefonat mit einem Mitarbeiter der Beklagten wegen der Gesundheitsfragen schickte dieser dem Kläger ein neues Antragsformular zu, das der Kläger selbst unter dem 30.9.2003 ausfüllte. Die Frage , “ Bestehen oder bestanden in den letzten 10 Jahren Krankheiten, Unfallfolgen, körperliche oder geistige Schäden, Gesundheitsstörungen oder sonstige Beschwerden ?“, beantwortete der Kläger mit „ja, ca. 1991, Hüftfehlstellung, Dr. V., Orthopädie-2001/2002 zeitweise Rückenschmerzen, Dr. H., Orthopädie“. Die Frage, „Haben sie sich in den letzten 5 Jahren bei Ärzten und / oder Heilkundigen Untersuchungen, Beratungen, Behandlungen oder Operationen unterzogen bzw. sind solche vorgesehen oder angeraten ?“ beantwortete der Kläger mit “ ja, ca. 1997, OP, Ganglion rechte Hand, Dr. M.N.“. Unter dem 17.11.2003 vereinbarten die Parteien, dass Erkrankungen und Funktionseinschränkungen der Wirbelsäule und Folgen und/oder Minderbelastbarkeiten sowie alle Bewegungsstörungen und Schmerzsymptome hervorgerufen durch Beckenschiefstand eine Dienstunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsleistu[…]


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