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Rechtsanwälte Kotz GbR

Erstprämie Kfz-Versicherungsvertrag – Nichtzahlung und Leistungsfreiheit

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Landgericht Dortmund
Az: 2 O 130/11
Urteil vom 04.08.2011

Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 6.425,27 € die Klägern.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Tatbestand
Der Beklagte hat 2009 für seinen Pkw VW Polo bei der Rechtsvorgängerin der Klägerin eine Haftpflichtversicherung genommen. Im Versicherungsschein vom 28.04.2009 berechnete die Vorgängerin der Klägerin auf Seite 4 die jährlich zu zahlende Prämie aufgeteilt nach Haftpflicht- und Kaskoprämie mit 445,05 €. Die Spalte „Erhebung Erstbeitrag“ ist mit einem Sternchenzusatz versehen, der auf Seite 5 des Versicherungsscheins umrahmt wie folgt erläutert wird:
*) Was gilt, wenn sie den ersten oder einmaligen Betrag nicht rechtzeitig zahlen?
Gefährdung des Versicherungsschutzes:
Der Beginn des Versicherungsschutzes ist von der rechtzeitigen Zahlung abhängig. Zahlen sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz daher erst zu dem Zeitpunkt, zudem sie den Beitrag zahlen. Für Schadenfälle, die in der Zwischenzeit eintreten, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.
Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen, wenn sie nachweisen, dass sie die Nichtzahlungen nicht zu vertreten haben.

Hinweis:
In der Beitragsrechnung/Kontoauszug wird der erste oder einmalige Beitrag kurz „Erstbeitrag“ genannt.
Da der Beklagte eine Abbuchungsermächtigung erteilt hatte, buchte die Rechtsvorgängerin der Klägerin erstmals am 28.04.2009 vom angegebenen Konto ab. Am 12.05.2009 erfolgte eine Rücklastschrift. Ein weiterer Abbuchungsversuch endete ebenfalls mit einer Rücklastschrift am 05.06.2009.
Mit Schreiben vom 10.07.2009 forderte die Rechtsvorgängerin der Klägerin gegen den Beklagten zur unverzüglichen Überweisung der noch offenen Erstprämie auf und wies auf die Folgen einer unterlassenen Zahlung hin. Am 27.07.2009 war das versiche[…]


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