Amtsgericht Meißen
Az: 13 OWi 705 Js 23983/09
Beschluss vom 19.01.2010
In pp.
1. Auf den Antrag auf gerichtliche Entscheidung des Betroffenen vom 05.01.2010 wird die Entscheidung des Landratsamtes Meißen vom 22.12.2009 aufgehoben.
2. Es wird festgestellt, dass die Fahrverbote aus den Bußgeldbescheiden des Landkreises Meißen, Landratsamt Meißen – Bußgeldstelle – vom 24.04.2009, Aktenzeichen XXXXXXXXX, vom 04.08.2009, Aktenzeichen XXXXXXXXX und vom 24.09.2009, Aktenzeichen XXXXXXXX, parallel zu vollstrecken sind.
3. Es wird weiter festgestellt, dass das Fahrverbot erst dann wirksam wird, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt, jedoch spätestens mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft (07.12.2009).
4. Die Kosten des Verfahrens (Antrag auf gerichtliche Entscheidung) und die hierzu notwendigen des Betroffenen werden der Staatskasse auferlegt.
Gründe
I.
Der Betroffene hat am 16.03.2009 um 20.13 Uhr in Meißen auf der G… Straße den Pkw Fiat, amtliches Kennzeichen XXXXXXX, mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr, nämlich 0,33 mg/l, geführt, weswegen gegen ihn mit Bußgeldbescheid vom 24.04.2009 (Aktenzeichen XXXXXXXX) eine Geldbuße in Höhe von 500,00 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat festgesetzt worden ist, wobei ihm gemäß § 25 Abs. 2 a StVG die Möglichkeit eingeräumt wurde, das Fahrverbot innerhalb von vier Monaten seit Rechtskraft der Entscheidung anzutreten. Hiergegen hatte der Betroffene rechtzeitig Einspruch eingelegt.
Mit Bußgeldbescheid vom 04.08.2009, Aktenzeichen XXXXXXX, wurde dem Betroffenen eine weitere Geldbuße in Höhe von 500,00 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot auferlegt, weil er am 22.05.2009 um 20.15 Uhr in Meißen auf der Großenhainer Straße Höhe ehemalige Kaserne den Pkw Fiat, amtliches Kennzeichen XXXXXX mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr, nämlich 0,33 mg/l, geführt hatte. Auch hier wurde dem Betroffenen gemäß § 25 Abs. 2 a StVG die Möglichkeit des Antritts des Fahrverbotes innerhalb von vier Monaten seit Rechtskraft der Entscheidung eingeräumt. Auch […]