Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

EU-Führerschein – Fahrerlaubnisentzug wegen Drogen- Alkoholkonsum

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

EUROPÄISCHER GERICHTSHOFS
Az.: C-329/06 und C-343/06
Urteil vom 26.06.2008

In den verbundenen Rechtssachen C-329/06 und C-343/06 betreffend Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG, eingereicht vom Verwaltungsgericht Sigmaringen (Deutschland) (C-329/06) und vom Verwaltungsgericht Chemnitz (Deutschland) (C-343/06) mit Entscheidungen vom 27. Juni 2006 und vom 3. August 2006, beim Gerichtshof eingegangen am 28. Juli 2006 und am 8. August 2006, in den Verfahren
A… W… gegen Land Baden-Württemberg und P… F… (C-343/06) gegen Stadt Chemnitz erlässt DER GERICHTSHOF (Dritte Kammer) aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündliche Verhandlung vom 27. September 2007, unter Berücksichtigung der Erklärungen
– von Herrn W…, vertreten durch Rechtsanwalt G. S…,
–  von Herrn F…, vertreten durch Rechtsanwalt A. M. K…,
–  des Landes Baden-Württemberg, vertreten durch F. L… als Bevollmächtigten,
–  der deutschen Regierung, vertreten durch M. L… und C. Sch…-B… als Bevollmächtigte,
–  der italienischen Regierung, vertreten durch I. M. B… als Bevollmächtigten im Beistand von S. F…, avvocato dello Stato,
–  der portugiesischen Regierung, vertreten durch L. F… und M. R… als Bevollmächtigte,
–  der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch G. B… und N. Y… als Bevollmächtigte,
nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 14. Februar 2008 folgendes Urteil:

Die Ersuchen um Vorabentscheidung betreffen die Auslegung der Art. 1 Abs. 2, 7 Abs. 1 sowie 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (ABl. L 237, S. 1) in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 (ABl. L 284, S. 1) geänderten Fassung (im Folgenden: Richtlinie 91/439).
Diese Ersuchen sind in zwei Rechtsstreitigkeiten ergangen, in denen sich zum einen Herr W… und das Land Baden-Württemberg (Rechtssache C-329/06) und zum anderen Herr F… und die Stadt Chemnitz ([…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv