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Rechtsanwälte Kotz GbR

Werbefaxe – Zusendung ist wettbewerbswidrig

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Landgericht Köln
Az.: 31 O 349/03
Verkündet am 02.10.2003

In dem Rechtsstreit wegen: Wettbewerbsverstoßes hat die 31, Zivilkammer des Landgerichts Köln auf die mündliche Verhandlung vom 11.9.2003 für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder der Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr gegenüber Verbrauchern zur Förderung des Absatzes von Telefaxabrufdiensten per Telefax Kontakt aufzunehmen und/oder an einer solchen Kontaktaufnahme mitzuwirken, ohne dass das Einverständnis des Empfängers vorliegt oder – soweit es sich um einen Gewerbetreibenden handelt -zu vermuten ist, wie nachstehend wiedergegeben:
Tierquälerei in Deutschland legal.
Rindern, Schafen und Ziegen werden nach islamischen und jüdischen Schlachtriten ohne Betäubung die Kehle durchschnitten.
Muslimische und jüdische Metzger dürfen in Deutschland immer noch Tiere ohne vorherige Betäubung schlachten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem Urteil entschieden.
Das bedeutet, daß in Deutschland Tiere noch immer bei lebendigem Leib ausbluten müssen. Auf grausame Weise wird bei den Tieren bei vollem Bewußtsein die Kehle durchschnitten. Es dauert zwischen 7 -15 Minuten, bis das Tier durch den Blutmangel bewußtlos wird.
Das Tierschutzgesetz verbietet das Schlachten von Tieren ohne vorherige Betäubung.
Kritiker betonen, daß weder der Islam noch das Judentum das Schlachten und Ausbluten von Tieren bei vollem Bewußtsein zwingend vorschreiben. Wer in Deutschland leben will, soll auch die deutschen Tierschutzgesetze beachten. Das hat mit Ausländerfeindlichkeit nichts zu tun.
Die halbherzige Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz durch die drei Worte „und die Tiere“ hat bis heute nichts bewirkt Deshalb fordern sie die richtige Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz durch die Formulierung:
1. Tiere werden als Mitgeschöpfe geachtet.
2. Tiere werden vor nicht artgerechter Haltung, vermeidbaren
ten und in ihren Lebensräumen
geschützt. 3. Das betäubungslo[…]


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