LG Gießen, Az.: 2 O 349/14, Urteil vom 15.06.2016
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 609,28 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem … zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 5.400,85 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 5.375,85 € seit dem … und aus einem Betrag von 25,000 € seit dem … zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 571,44 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 255,85 € seit dem … und aus einem Betrag von 315,59 € seit dem … zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Rückzahlung von Werklohn und Schadensersatz nach einer fehlerhaften Kfz-Reparatur in Anspruch.
Die Klägerin ist Eigentümerin eines Pkw der Marke … mit dem amtlichen Kennzeichen …. Im Juli … erneuerte die Firma … (im Folgenden: Firma …) an diesem Fahrzeug im Rahmen einer Inspektion den Zahnriemensatz, wobei Art und Umfang der von der Firma … durchgeführten Reparaturarbeiten zwischen den Parteien streitig sind. Auf die entsprechenden Rechnungen der Firma … vom … (Bl. 97 d. A.) und … (Bl. 98 d. A.) wird Bezug genommen.
Im November … blieb die Klägerin mit ihrem Fahrzeug in … liegen; außerdem leuchtete in der Folgezeit die Motorkontrollleuchte auf. Die Klägerin beauftragte daraufhin den Beklagten, der einen Abschleppdienst nebst Kfz-Werkstatt betreibt, mit der Ermittlung der Schadensursache und der Beseitigung der Mängel. Der Beklagte führte infolgedessen im Zeitraum bis Dezember … mehrfach Reparaturarbeiten am klägerischen Fahrzeug aus.
Die Klägerin wies den Beklagten in diesem Zusammenhang auch auf die durch die Firma … im Juli … durchgeführten Reparaturarbeiten am Zahnriemen hin. Der Beklagte stellte sodann die Vermutung a[…]