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Rechtsanwälte Kotz GbR

Freispruch für Totschlag – Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz

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OBERLANDESGERICHT HAMM
OLG Hamm Az.: 3 Ss 44/00
Verkündet am 24. Mai 2000
Vorinstanz: LG Essen Az.: 33 (77/99) – StA Essen 71 Js 601/98

Urteil in der Strafsache
w e g e n
Verstoßes gegen das Waffengesetz
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil der XIII. kleinen Strafkammer des Landgerichts Essen vom 22.10.1999 hat der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm in der Sitzung vom 24. Mai 2000
für Recht erkannt:
Die Revision wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Rechtsmittels einschließlich der notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.

Gründe:
Am 17. September 1998 erschoss der Angeklagte den ihn und seine Freundin Y angreifenden X.
Staatsanwaltschaft Essen stellte das Ermittlungsverfahren gegen den Angeklagten wegen eines Tötungsdeliktes ein, erhob jedoch Anklage wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Am 23.03.1999 verurteilte ihn daraufhin das Amtsgericht – Schöffengericht Essen wegen eines Vergehens gegen § 53 Abs. 1 Nr. 3a in Verbindung mit § 28 Abs. 1 S. 1 Waffengesetz zur einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten zur Bewährung.
Auf die hiergegen gerichtete Berufung des Angeklagtem sprach ihn das Landgericht Essen in dem angefochtenen Urteil frei.
Dazu führte das Landgericht aus:
„Aufgrund der erneuten Hauptverhandlung hat die Kammer folgende Feststellungen getroffen:
Der Angeklagte und der später von ihm getötete X waren ursprünglich gute Freunde. Sie kannten sich seit mehr als zehn Jahren. Im Herbst 1998 brach die Freundschaft jedoch auseinander, als sich die Zeugin Y von X wegen dessen Gewalttätigkeiten ab- und dem Angeklagten zuwandte. X, der den Strafverfolgungsbehörden als außerordentlich gewalttätig bekannt war, sann auf Rache und terrorisierte beide durch massive Bedrohungen. Er drohte beiden an, sie totzuschlagen oder in den Rollstuhl zu bringen. Um seinen Drohungen Nachdruck zu verleihen, beschädigte er die Fahrzeuge von beiden, indem er zum Beispiel die Reifen zerstach. Am Samstag den 12. September suchte er die Zeugin Y, die damals in ihrer Wohnung einen Friseursalon betrieb, dort auf, schlug sie vor […]


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