Bundessozialgericht
Az.: B 2 U 28/06 R
Urteil vom 04.09.2007
Vorinstanzen:
Sozialgericht Hannover, Az.: S 22 U 71/03, Urteil vom 06.09.2004
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Az.: L 6 U 24/05, Urteil vom 27.04.2006
Entscheidung:
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 27. April 2006 aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 6. September 2004 zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in allen Rechtszügen.
Gründe:
I.
Die Beteiligten streiten wegen der Gewährung von Hinterbliebenenleistungen.
Der 1965 geborene M G (im Folgenden: Versicherter (V)) war Ehemann der Klägerin und Vater der gemeinsamen, 1985 bzw. 1986 geborenen Kinder G und K G. Er war seit 1990 bei der Fa N GmbH in L beschäftigt, seit Oktober 1999 als Monteur. Vom 3. bis 17. April 2001 befand er sich in stationärer, anschließend bis zum 6. Juni 2001 in ambulanter psychiatrischer Behandlung wegen einer suizidalen Krise bei sonstiger akuter vorwiegend wahnhafter Störung. Während dieser Zeit bestand Arbeitsunfähigkeit. Am 7. Juni 2001 nahm V die Arbeit wieder auf. Am folgenden Tag sowie am 9. Juli 2001 wurden ihm 20 bzw. 50 Tabletten Laubeel, ein Medikament gegen akute und chronische Angst-, Spannungs- und Erregungszustände, ärztlich verordnet.
Vom 4. bis voraussichtlich 21. September 2001 sollte V gemeinsam mit einem Richtmeister und drei weiteren Monteuren bei der Fa E im niederländischen R Reparaturarbeiten an einem Greiferumschlagkran durchführen. Der Montagetrupp traf am Morgen des ersten Tages bei der Fa E ein und nahm eine erste Baustellenbegehung vor. Er beging die Plattform des Kranes, die entsprechend der einige Tage zuvor erteilten Sicherheitsbelehrung der Arbeitgeberin mit dreiteiligem, 1,10 Meter hohem Seitenschutzgeländer ausgerüstet war. Anschließend sollte das weitere Vorgehen im Maschinenraum besprochen werden. Während sich die übrigen Mitarbeiter absprachegemäß im Maschinenraum einfanden, blieb V weitere 10 bis 20 Minuten allein auf der Plat[…]