AG Pfaffenhofen – Az.: 1 C 419/20 – Urteil vom 05.03.2021
1. Das Mietverhältnis wird bis zum 30.09.2021 fortgesetzt.
2. Die Nettokaltmiete wird ab 01.12.2020 auf 977,48 € festgesetzt.
(– gemäß gerichtlichem Berichtigungsbeschluss auf 777,48 € –)
3. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger 782,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 156,48 € seit 04.12.2020, seit 07.01.2021, seit 04.02.2021, seit 04.03.2021 und seit 08.04.2021 zu zahlen.
4. Die Beklagten werden darüber hinaus gesamtschuldnerisch verurteilt, beginnend ab Mai 2021 bis zur Räumung und Herausgabe der im 1. Obergeschoss, Eingang rechts gelegenen Mietwohnung in der P-Straße, P, bestehend aus 4 Zimmer, 1 Bad, 1 Diele, 1 Speicheranteil, 1 Balkon, 1 Küche, 1 Kelleranteil sowie 1 Kammer jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats im Voraus jeweils weitere 156,48 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem jeweiligen Folgetag zu bezahlen.
5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
6. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger als Gesamtschuldner 90% und die Beklagten als Gesamtschuldner 10% zu tragen.
7. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Zwangsvollstreckung des jeweiligen Vollstreckungsgläubigers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vorher Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 10.460,00 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Kläger machen Ansprüche auf Räumung und Herausgabe sowie Mietrückstände und zukünftige Mietzahlungen geltend.
Die Beklagten zu 1) und 2) mieteten von der Rechtsvorgängerin der Klägerin zu 1) und 2), der früheren Eigentümerin BG, mit Mietvertrag vom 02.04.2007 die gegenständliche Wohnung im 1. OG, Eingang rechts, P-Straße, P, bestehend aus 4 Zimmern, 1 Bad, 1 Diele, 1 Speicheranteil, 1 Balkon, 1 Küche, 1 Kelleranteil sowie 1 Kammer. Der monatliche Mietzins beträgt derzeit 621,00 € kalt zzgl. Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 200,00 €.
Die Wohnfläche betrug 93 qm, es war ein gehobener Sanitärmerkmal vorhanden, die Kernstadt und die Entfernung zum Hauptplatz ist fußläufig möglich und unter 300 m, an energetischer und sonstigen Modernisierungsmerkmalen waren vorhanden: Dämmung von Dach/oberster Geschossdecke, Erneuerung der Heizungsinstallation, Wärmeerzeuger wie[…]