Gartenteich oder Pool im Garten – Rechtslage bei einem Unfall
I. Einleitung zum Thema Gartenteich
Viele Gartenteich-, Regentonnen- und Poolbesitzer (hierunter fallen auch „Planschbeckenbesitzer“) sind sich nicht über die Gefahren und Haftungsrisiken derselben bewusst.
Kinder können auch in einem flachen Gartenteich, in einer kleinen Regentonne oder in einem Planschbecken ertrinken. Jedoch ertrinken Kinder häufig gar nicht, sondern sie ersticken. Ärzte sprechen in diesen Fällen vom „trockenen Ertrinken“, da sich aufgrund der Schockreaktion häufig die Stimmritze im Rachenraum schließt, die Atmung dadurch unmöglich wird und das Kind im Wasser erstickt.
Im Jahre 2000 starben 17 Personen in Deutschland (meistens kleine Kinder) bei Unfällen im Gartenteich oder privaten Swimmingpools (Quelle: DLRG).
Glücklicherweise kommt es nur selten zu solch schlimmen Unfällen. Jedoch birgen der Gartenteich, die Regentonne und der Pool auch andere Haftungsrisiken. Es stellt sich somit die Frage: „Wer haftet eigentlich bei einem Unfall?
II. Verkehrssicherungspflicht des Gartenteich-, Regentonnen & Poolbesitzers
Rechtslage zur Verkehrssicherungspflicht am Gartenteich oder Pool – Wer haftet bei einem Unfall? (Symbolfoto: Von Elena Elisseeva/Shutterstock.com)
Kommt es wegen einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Unfall im Zusammenhang mit dem Gartenteich oder Gartenpool, so haftet der Verkehrssicherungspflichtige aus „unerlaubter Handlung“ gem. § 823 BGB auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der Verkehrssicherungspflichtige muss jedoch nicht zwangsläufig auch der Eigentümer sein.
1. Grundsätzliches / Rechtslage
Generell ist der Eigentümer eines Grundstücks bzw. derjenige auf den die Verkehrssicherungspflicht übertragen wurde (z.B[…]