Landgericht Essen
Az.: 44 O 166/03
Urteil vom 26.05.2004
In dem Rechtsstreit hat die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen auf die mündliche Verhandlung vom 14. April 2004 für Recht erkannt:
1.
Der Beklagten wird unter Androhnung eines Ordnungsgeldes von 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 2 Jahren untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken auf kommerziellen Webseiten, insbesondere unter den Domains XXX oder sonstige Begriffe zu verwenden, wenn die Webseiten keinen inhaltlichen Bezug zu den verwendeten Namen, Geschäftsbezeichnungen, Marken oder Begriffen aufweisen, auch wenn die Verwendung dergestalt erfolgt, dass die Begriffe für den Internet-Nutzer nicht bei Aufrufen der Domain unmittelbar sichtbar sind, sondern nur von Suchmaschinen ausgewertet werden oder im Quelltext ersichtlich sind.
Hiervon bleibt das Recht der Beklagten unbenommen, fremde Namen, Geschäftsbezeichnungen, Marken oder sonstige Begriffe auf den Webseiten aufzuführen, wenn diese Bestandteil auf der Webseite geschalteter Werbe- oder Informations-Links sind.
2.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 262,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.06.2003 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 17.000.00 €.
Tatbestand:
I.
Die Beklagte war Inhaberin der Internet-Domains X. Im April 2004 gelangte der Kläger zu der Überzeugung, dass die Beklagte sich durch nutzen der Besonderheiten der Software gängiger Internet-Suchmaschinen gegenüber Mitbewerbern einen vom Kläger als unlauteres: bewerteten Vorsprung bei der Benennung durch Suchmaschinen verschaffte, indem sie ihren Internet-Seiten ein lexikonartiges Kompendium von Begriffen als sogenannte metatags unterlegte.
Auf Antrag des Klägers wurde am 15.04.2003 vom Landgericht Essen im Verfahren 44 0 67/03 eine einstweilige Verfügung erlassen, zu deren Einzelheiten auf Bl. 94-95 d. A. verwiesen wird.
Mit Schreiben vom 23.05.2003 (Bl. 59-60 d. A.) ford[…]