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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall im Ausland – inländische und ausländische Klage – Zusammenhang

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Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 4 U 391/12

Urteil vom 20.02.2014

I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 27.06.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken (9 O 380/11) wird zurückgewiesen.

II. Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldner.

III. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das am 27.06.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken (9 O 380/11) ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.


Gründe
A.

Symbolfoto: GalinaVdovenko/Bigstock

Die Klägerin ist Versicherer der französischen …..Die…….. war Eigentümerin einer laut Rechnung vom 23.06.2009 (Bl. 9 d. A.) zum Preis von 1.691.560,– € netto verkauften und mittels Lkw transportierten Segelyacht Typ Futuna 70, die am 22.07.2009 auf der BAB 8 beim Rastplatz K. verunfallte. Die Segelyacht wurde transportiert auf einem Schwertransporter mit Überbreite mit einer Zugmaschine MAN mit dem polnischen Kennzeichen und dem Anhänger

Die Beklagte zu 2) ist Halterin des ebenfalls unfallbeteiligten Lkw’s DAF mit dem niederländischen Kennzeichen mit dem Auflieger. Die Beklagte zu 1) ist der Haftpflichtversicherer der Beklagten zu 2).

Am linken Rand der Segelyacht war der Mast befestigt. Der Schwertransport war ordnungsgemäß gekennzeichnet und wurde nach hinten abgesichert durch das Sicherungsfahrzeug Citroen Jumper (amtl. Kennz.:). Der Transport wurde geleitet durch ein Polizeifahrzeug (Funkstreifenwagen) (amtl. Kennz.:). Eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO lag vor.

Am Unfalltag gegen 4.45 Uhr wollte der Schwertransport auf dem Rastplatz K. anhalten. Da die Einfahrt zum Rastplatz durch falsch geparkte Lkw’s zugestellt war, hielt der Schwertransport in der Ausfahrt, welche sich in einer leichten Rechtskurve befindet, und wart[…]


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