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Rechtsanwälte Kotz GbR

SCHUFA-Einträge – Anspruch auf Löschung ?

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AMTSGERICHT BIELEFELD
Az.: 41 C 549/01
Verkündet am 02. Oktober 2001

In dem Rechtsstreit hat das Amtsgericht Bielefeld auf die mündliche Verhandlung vom 30. August 2001für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand
Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Löschung gespeicherter Daten in Anspruch. Die beklagte Schufa ist eine auf Gegenseitigkeit arbeitende Gemeinschaftseinrichtung der Kreditinstitute und der kreditgebenden Wirtschaft zum Zwecke der Kreditsicherung. Sie speichert in Personenkarteien Nachrichtenmaterial über aufgenommene Kredite und deren Abwicklung sowie über andere für die Kredit- und Zahlungsfähigkeit von Kreditnehmerin ihr wichtig erscheinende Umstände. Diese Informationen leitet sie auf Anfrage an die ihr angeschlossenen Unternehmen weiter. Im Jahre 1999 geriet die Klägerin mit einer am 30.11.1999 fälligen Forderung der Forderung der X in Mannheim zur Einziehung. Es kam zu einem entsprechendem negativen Eintrag über die Klägerin bei der Beklagten. Mit Schreiben vom 16.05.2000 teilte die X GmbH der Klägerin mit, daß die Forderung erledigt sei. Die Klägerin notierte einen entsprechenden Erledigungsvermerk, eine Löschung des Eintrages erfolgte jedoch nicht.
Die Klägerin ist der Ansicht, die Aufrechterhaltung des Eintrages – auch mit Erledigungsvermerk – stelle eine empfindliche Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Ein weitergehendes Interesse daran, die Daten weiterhin zu speichern und in Auskünften bekannt zu geben, sei nicht erkennbar; der Umstand, daß sie ihre Schuld mittlerweile vollständig beglichen habe, spräche vielmehr für ihre Bereitschaft ausstehende Forderungen möglichst zeitnah auszugleichen.
Die Klägerin beantragt, die Beklagte zu verurteilen, sämtliche bei ihr über sie gespeicherten Daten, welche die erfüllte Forderung der X betreffen, zu löschen; die Beklagte zu verurteilen, es zu unterlassen, zukünftig diesbezüglich Auskünfte über die Klägerin an Dritte weiterzugeben; der Beklagten[…]


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