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Scheidungshalbwaise – wichtiger Grund zur Änderung des Familiennamens

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BVerwG
Az.: 6 C 18/01
Verkündet am 20.02.2002
Vorinstanzen:
I. VG Karlsruhe – Az.: VG 12 K 2028/99 – Urteil vom 11.10.1998
II. VGH Mannheim – Az.: VGH l S 929/00 – Urteil vom 22.02.2001

Leitsätze:
Ist die Ehe der Eltern eines minderjährigen Kindes, das den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen erhalten hat, geschieden worden und hat der nicht erneut verheiratete allein sorgeberechtigte Elternteil wieder seinen Geburtsnamen angenommen, so ist auch nach In-Kraft-Treten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes vom 16. Dezember 1997 (BGB1 I 2942) die Änderung des Geburtsnamens des Kindes („Scheidungshalbwaise“) auf öffentlich-rechtlicher Rechtsgrundlage möglich.
Ein wichtiger Grund im Sinne des § 3 NAG, der die Änderung des Geburtsnamens des Kindes in den Namen des sorgeberechtigten Elternteils rechtfertigt, liegt bei fehlender Einwilligung des anderen Elternteils nicht schon dann vor, wenn die Namensänderung für das Wohl des Kindes förderlich ist, sondern nur, wenn sie für das Kindeswohl erforderlich ist (Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere BVerwGE 95, 21).

In der Verwaltungsstreitsache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 20. Februar 2002 für Recht erkannt:
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 22. Februar 2001 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Gründe :
I.
Der Kläger ist der leibliche Vater des Beigeladenen zu 1. Er wendet sich gegen die Änderung des Familiennamens des Kindes.
Der Beigeladene zu l wurde am 15. Februar 1993 als eheliches Kind des Klagers und der Beigeladenen zu 2 geboren. Die Ehe wurde am 27. Oktober 1997 rechtskräftig geschieden. Die elterliche Sorge für das Kind wurde der Mutter übertragen. Diese hat mit Wirkung vom 10. Dezember 1997 wieder ihren Geburtsnamen „Z.“ angenommen. Aus der Verbindung mit einem neuen Partner, die zwischenzeitlich beendet wurde, ist die am 10. März 1999 gebore[…]


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