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Rechtsanwälte Kotz GbR

Ausbildungsunterhalt und Orientierungsphase eines jungen Menschen

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OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN
Az. 1 WF 228/01
Beschluss vom 29.01.2002
Vorinstanz: Amtsgericht Frankfurt am Main – Az.: 35 F 132/01-51

In der Familiensache hat der 1. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 10.08.2001 gegen den Beschluß des Amtsgerichts – Familiengericht – Frankfurt am Main vom 27.07.2001 in Verbindung mit dem Nichtabhilfebeschluß vom 18.10.2001 am 29. Januar 2002 beschlossen:
Der angefochtene Beschluß wird abgeändert.
Der Antragstellerin wird Prozeßkostenhilfe für die mit Schriftsatz vom 28.5.2001 beabsichtigte Unterhaltsklage bewilligt, soweit sie einen Unterhaltsrückstand für die Zeit vom 1.10.1999 bis 31.5.2001 von insgesamt 15.309,00 DM sowie Unterhalt für Juni 2001 von 683,00 DM, ab 1. Juli 2001 einen Unterhalt von monatlich 523,00 DM und ab 1.1.2002 von monatlich 254,00 Euro geltend macht.
Im Rahmen der bewilligten Prozeßkostenhilfe wird der Antragstellerin zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung ihrer Rechte in erster Instanz Rechtsanwalt X. in Frankfurt am Main beigeordnet.
Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Eine Beschwerdegebühr ist nicht zu erheben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet (§ 127 Abs. 4 ZPO, Nr. 1952 KV).

Gründe:
Die 1979 geborene Antragstellerin begehrt Prozeßkostenhilfe für ihre Klage auf Ausbildungsunterhalt gegen ihre Mutter. Die Antragstellerin hat im Juli die Realschule mit Abschluß verlassen. Danach besuchte sie von August 1997 bis Juli 1998 das Gymnasium, welches sie jedoch auf eigenen Wunsch nach der Jahrgangsstufe 11 verlassen hat. Im Anschluß ist sie für die Dauer von acht Monaten keiner weiteren Ausbildung oder Tätigkeit nachgegangen. Seit August 1999 besucht sie eine private Sprachschule in , wo sie an einer zweijährigen Berufsausbildung zur staatlich geprüften Fremdsprachenkorrespondentin teilnimmt. Ausbildungsende soll voraussichtlich zum 31. Juli 2002 sein, nachdem sie die Unterstufe auf Empfehlung der Schulleitung wiederholt hat.
Berufsziel der Antragstellerin ist […]


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