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Rechtsanwälte Kotz GbR

Sturz in Hotelhalle – Anspruch auf Reisepreisminderung?

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 OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF
Az.: 20 U  30/02
Verkündet am 28 .05. 2002
Vorinstanz: LG  Düsseldorf, Az.: 1 O 73/01

In dem Rechtsstreit hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 30. April  2002 für  R e c h t  erkannt:

I.
Auf die Berufung der Beklagten wird – unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung – das am 27. September 2001 verkündete Urteil der 1 . Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert  .

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.054,37 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14. September 2000 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.
Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

III.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 67 % und die
Beklagte 33 % zu tragen.

IV.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
T a t b e s t a n d :
Die Klägerin buchte für sich und ihren Ehemann am 7. Februar 2000 in einer
Agentur der Firma  für die Zeit vom 22. März bis zum 12. April 2000 eine dreiwöchige Flugpauschalreise nach T./Kuba zum Preis von 3.954,– DM bei der Beklagten. Vertragsbestandteil waren neben dem Hin- und Rückflug sowie dem Transfer und der Unterbringung in einem Doppelzimmer „Superior“ des Hotels C. als Verpflegungsleistung das sog. „all inclusive“-Programm.

 

Mit Schreiben vom 3. März 2000 teilte die Beklagte der Agentur der Firma A. mit, dass die Klägerin und ihr Ehemann in das Hotel P. A. umgebucht worden seien, weil es im Hotel C. zu Managementproblemen gekommen sei.

 

Die Klägerin und ihr Ehemann traten die Reise am 22. März 2000 an. Sie erreichten das Hotel P. A. am selben Tage nach 22.00 Uhr und begaben sich auf ihr Zimmer. Am nächsten Vormittag fand ein Begrüßungscocktail in einem benachbarten Hotel statt, an dem die Klägerin und ihr Ehemann teilnahmen. Als sie hiernach die Rezeption ihres Hotels aufsuchen wollten, stolperte die Klägerin in der mit einem glänzenden Steinboden versehenen Hotelhalle über eine einzelne, auf dem Weg zur Rezeption befindliche abgehende Stufe. Sie kam zu Fall und zog sich eine Sprunggelenkverletzung zu, welche in der internationalen Klinik in T. behandelt werden musste. Sie trug während des ganzen Urlaubs einen Gipsverband. Der zustÃ[…]


Auszug aus der Quelle: https://www.ra-kotz.de/sturz2.htm

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