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 OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN
Az.: 6 U 63/99
Verkündet am 18.05.2000
Landgericht Frankfurt am Main – Az.: 2/6 O 847/98

In dem Rechtsstreit hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 18.5.2000 für Recht erkannt:
Nach teilweiser Rücknahme der Klage wird die Berufung gegen Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 31.3.1999 mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß Ziff. l des angefochtenen Urteils wie folgt klargestellt wird:
Der Beklagte bleibt verurteilt, es bei Meidung der im angefochtenen Urteil angedrohten Ordnungsmittel zu unterlassen, das Standardsoftwareprogramm …, das aus einer CD mit dem Aufdruck… und einem Handbuch mit dem Aufdruck… besteht, anzukündigen, feilzuhalten und/oder in den Verkehr zu bringen, es sei denn, das Softwarepaket wird zusammen mit neuen Scannern angekündigt, feilgehalten oder in den Verkehr gebracht.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerinnen 11/20 und der Beklagte 9/20 zu tragen. Von den Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz haben die Klägerinnen 1 /l 0 und der Beklagten 9/10 zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 96.000,- DM abzuwenden, sofern nicht die Klägerinnen vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Den Klägerinnen wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,- DM abzuwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheitsleistungen können auch in Form einer unbefristeten, unwiderruflichen, selbstschuldnerischen Bürgschaft eines inländischen, als Zoll- oder Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.
Beschwer des Beklagten: 90.000,- DM

Tatbestand
Die Parteien haben in erster Instanz um Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz wegen des Vertriebs der Computerprogramme A.-… und A.-… gestritten.


Auszug aus der Quelle: https://www.ra-kotz.de/bundel.htm

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