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Vorfahrtsverzicht

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Verzichtet man auf die Vorfahrt, wenn man zweimal aufblendet, die Geschwindigkeit deutlich verlangsamt und mit beiden Händen Winkzeichen gibt? Nein!

OLG Hamm
Az.: 27 U 76/99
Verkündet am 21.09.1999
Vorinstanz: LG Essen – Az.: 12 O 414/98

In dem Rechtsstreit hat der 27. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm auf die mündliche Verhandlung vom 21. September 1999 für Recht erkannt:
Die Berufung der Klägerin gegen das am 22. Januar 1999 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsrechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand:
Die am 13. Februar 1979 geborene Klägerin, die seit dem 16. Januar 1998 Inhaberin einer Fahrerlaubnis ist, verlangt Schmerzensgeld (Vorstellung 9.500,00 DM) sowie die Feststellung materieller und immaterieller Ersatzpflicht aufgrund eines Verkehrsunfalles vom 14. Februar 1998 um 18.40 Uhr innerorts von als sie mit dem Pkw ihres Vaters die in Fahrtrichtung fuhr und in die Straße nach links einbiegen wollte. Dazu ordnete sich die Klägerin mit dem zur Mittellinie ein und bremste bis zum Stillstand ab, um die bevorrechtigten Teilnehmer des Begegnungsverkehrs passieren zu lassen. Nachdem die Klägerin einige Fahrzeuge im Gegenverkehr passieren gelassen hatte, näherte sich sodann der Pkw der Zeugin X, die die Geschwindigkeit ihres Fahrzeugs in streitigem Umfang verminderte und die „Lichthupe“ betätigte. Nachdem die Klägerin unmittelbar vor dem Pkw der Zeugin mit dem Abbiegevorgang begonnen hatte, stieß sie auf der Gegenfahrbahn mit dem Pkw der Zeugin X, die bei der Beklagten haftpflichtversichert ist, zusammen.
Die Klägerin hat behauptet, daß die Zeugin X bei Annäherung an die Einmündung deutlich ihre Geschwindigkeit verlangsamt und zusätzlich zur „Lichthupe“ mit der Hand Zeichen gegeben habe, so daß sich ein unzweideutiger Verzicht der Zeugin X auf ihr Vorfahrtsrecht ergeben habe. Als sie, die Klägerin, deshalb angefahren sei, habe die Zeugin X ihr Fahrzeug wieder beschleunigt und sei ungebremst in die Seite gefa[…]


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