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VW Golf überfüllt verunfallt – Schmerzensgeld

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Oberlandesgericht Celle
Az: 14 U 71/06
Urteil vom 16.09.2009

Tenor
In dem Rechtsstreit hat der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle auf die mündliche Verhandlung vom 11. August 2009 für Recht erkannt:
Auf die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten wird das am 30. März 2006 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Verden unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger für den Zeitraum vom 19. Mai 2004 bis zum 11. August 2009 ein weiteres Schmerzensgeld von 50.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 25. August 2005 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger 100 % der zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden, letztere soweit sie nach dem 11. August 2009 entstehen, aus dem Unfall vom 19. Mai 2004 auf der Bundesstraße 215, Kilometer … bei E. zu ersetzen, soweit die materiellen Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Beklagten als Gesamtschuldner 94 % und der Kläger 6 % mit Ausnahme der Kosten des am 21. Februar 2006 geschlossenen Teilvergleichs. diese werden gegeneinander aufgehoben.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 81 % und dem Kläger zu 19 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des 1,1fachen des aufgrund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe
A.
Die Parteien streiten, nachdem sie sich über die materiellen Schäden des Klägers in einem Teilvergleich vor dem Landgericht geeinigt haben, noch über den grundsätzlichen Umfang der Einsta[…]


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