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Rechtsanwälte Kotz GbR

Tankstellenzufahrt – Sperrung aufgrund Verkehrsunfalls – Schadensersatz

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Amtsgericht Bad Segeberg
Az: 17 C 96/11
Urteil vom 09.02.2012

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 107,45 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf einen Betrag in Höhe von 87,95 € seit dem 10.07.2010 sowie auf einen weiteren Betrag in Höhe von 19,50 € der Beklagte zu 1) seit dem 05.05.2011 und die Beklagte zu 2) seit dem 06.05.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch den jeweiligen Vollstreckungsgläubiger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf 1.223,26 € festgesetzt.

Tatbestand
Der Kläger begehrt von den Beklagten die Zahlung von Schadensersatz wegen eines Schadens, der ihm infolge eines Verkehrsunfalls bei dem Betrieb einer Tankstelle entstanden ist.
Der Kläger ist Pächter einer Tankstelle an der BAB … in … Die Tankstelle ist von der BAB … aus in Fahrtrichtung … über eine Zufahrt zu erreichen.
Am 24.11.2009 befuhr der Beklagte zu 1) mit dem bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversicherten Pkw der Marke Audi A4 mit dem amtlichen Kennzeichen … die BAB … in Richtung …. Im Bereich der Zufahrt zu der Tankstelle fuhr der Beklagte zu 1) gegen 09.45 Uhr mit dem von ihm geführten Pkw auf ein vor ihm fahrendes Kraftfahrzeug der Marke Daimler Chrysler Vito mit dem amtlichen Kennzeichen … ungebremst auf. Das Kraftfahrzeug der Marke Daimler Chrysler Vito schleuderte seitlich gegen einen Lkw mit dem amtlichen Kennzeichen …. In der Folgezeit lief Kraftstoff aus, der beseitigt wurde. Die von dem Kläger gepachtete Tankstelle konnte bis um 23.30 Uhr von der BAB … aus nicht erreicht werden. Die Parteien streiten darum, ob und in welchem Umfang die Beklagten dem Kläger aufgrund dieses Unfallereign[…]


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