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Rechtsanwälte Kotz GbR

Sachverständigenhaftung für falsches Gutachten

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OLG Köln
Az.: 17 U 76/08
Urteil vom 25.02.2009

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 23.07.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen – 11 O 167/07 – abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, falls nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Gründe
I.
Der Kläger nimmt den Beklagten auf Schadensersatz in Höhe von 5.453,81 € nebst Zinsen wegen der angeblich fehlerhaften Erstellung eines Privatgutachtens in Anspruch. Auf dessen Ergebnis hatte der Kläger seine letztlich erfolglose Rechtsverfolgung im Vorprozess 10 O 447/02 LG Düsseldorf gegenüber dem Veräußerer des Fahrzeugs gestützt.
Wegen des Sachverhalts wird gemäß § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO auf die tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils Bezug genommen.
Das Landgericht hat der Klage nach Durchführung einer Beweisaufnahme im wesentlichen stattgegeben und zur Begründung – soweit im Berufungsverfahren von Relevanz – ausgeführt, der Kläger könne aus §§ 280 Abs. 1, 631 BGB Ersatz des ihm entstandenen Schadens beanspruchen, da das von dem Beklagten erstattete Gutachten falsch gewesen sei. Entgegen der Feststellung des Beklagten habe es sich bei dem von diesem begutachteten Fahrzeug nicht um ein Unfallfahrzeug gehandelt.
Hiergegen richtet sich die Berufung des Beklagten, mit der dieser seinen erstinstanzlichen Klageabweisungsantrag weiterverfolgt. Er macht geltend: Das Landgericht sei zu Unrecht davon ausgegangen, dass es sich bei dem begutachteten Fahrzeug nicht um ein Unfallfahrzeug gehandelt habe. Die Feststellungen des Sachverständigen Dipl.-Ing. X., auf die sich das Landgericht maßgeblich gestützt habe, ließen bereits für sich den Rückschluss zu, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handele. Unstreitig sei ein kompletter Kotflügel des Fahrzeugs ausgetauscht worden. Berücksichtige man weiter, dass an verschiedenen Stellen andere Kratzer, Dellen und Ã[…]


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