Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Pflichtteilsergänzungsanspruch – bei mehreren Geschenken an dieselbe Person

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

OLG Celle, Az.: 6 U 31/13, Urteil vom 14.11.2013
Leitsatz: Auf mehrere Geschenke an dieselbe Person ist die Vorschrift des § 2329 Abs. 3 BGB entsprechend anzuwenden.
Auf die Berufung des Klägers wird das am 8. Januar 2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Hildesheim teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 8.697 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28. August 2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 63 % und die Beklagte zu 37 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 83 % und die Beklagte zu 17 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils für die jeweils andere Partei vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 100.198 € festgesetzt. Der Beschluss des Landgerichts vom 20. Juli 2011 wird geändert. Der Streitwert erster Instanz wird auf 130.978,54 € festgesetzt.

Gründe
A.
Der Kläger verlangt Ergänzung seines Pflichtteils.
Die Parteien sind zu gleichen Teilen Erben ihres am 9. August 2007 verstorbenen Vaters He. F. Der Erblasser war testamentarischer Alleinerbe seiner am 15. Dezember 1997 verstorbenen Ehefrau I. F., der Mutter der Parteien.
Am 8. Mai 1980 eröffnete der Kläger für den Erblasser das Sparkonto Nr. 311-279 822 bei der Sparkasse G. Am 14. November 1980 überwies[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv