Mietminderung und Baustellenlärm: Ein komplexer Rechtsstreit entschlüsselt
In einem jüngst ergangenen Urteil des Landgerichts Hamburg wurde ein komplexer Fall von Mietminderung aufgrund von Baustellenlärm und -staub verhandelt. Die Klägerin, die Vermieterin, hatte ursprünglich eine Zahlung von 1.965,79 Euro für ausstehende Mieten eingefordert. Der Beklagte, der Mieter, hatte jedoch eine Mietminderung geltend gemacht und zusätzlich eine Widerklage eingereicht. Das Hauptproblem des Falles lag in der Frage, ob die durch eine benachbarte Baustelle verursachten Immissionen eine Mietminderung rechtfertigen.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 311 S 5/22 >>>
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Die Klage und Widerklage