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Kolbenfresser – Beweislastverteilung bei Motorschaden

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OLG Dresden
Az: 9 U 732/06
Urteil vom 26.10.2006

In dem Rechtsstreit wegen Forderung hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19.10.2006 für Recht erkannt:
1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 17.03.2006, 1 O 649/04, abgeändert:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten beider Instanzen trägt der Kläger.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 6.619,37 Euro festgesetzt.
Gründe:
I.
Von der Darstellung des Vortrages der Parteien wird abgesehen, weil ein Rechtsmittel gegen das Urteil unzweifelhaft nicht zulässig ist (§ 540 Abs. 2, § 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 26 Nr. 8 EGZPO).

II
Die zulässige Berufung hat vollumfänglich Erfolg.

Dem Kläger steht gegen dem Beklagten ein Schadensersatzanspruch aus §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 und 3, 281 Abs. 1 Satz 1 BGB auf Erstattung der Kosten für den Austausch des Motors i. H. v. 2.758,24 Euro, auf Erstattung der Kosten für die außergerichtliche Einholung eines Gutachtens i. H. v. 111,13 Euro sowie auf Nutzungsentschädigung i. H, v. 3.750,00 Euro nicht zu. Nach den genannten Vorschriften kann der Verkäufer Schadensersatz statt der Leistung nämlich nur verlangen, wenn die Kaufsache bereits im Zeitpunkt des Gefahrüberganges mangelhaft war. Davon kann vorliegend nicht ausgegangen werden.

a) Gemäß § 434 Abs. 1 Satz 2 BGB ist eine Sache, soweit ihre Beschaffenheit wie vorliegend nicht vereinbart ist, frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vorvertrag vorausgesetzte Verwendung eignet (Nr. 1), sonst, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen. Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann (Nr. 2). Nach § 446 Satz 1 BGB geht die Gefahr mit Übergabe der verkauften Sache über.

Der hier in Rede stehende Motorschaden („Kolbenfresser“), der dazu führte, dass das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit war, ist zwar eine dem KlÃ[…]


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