Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Beleuchtungspflicht des Grundstückzugangs ab 7 Uhr morgens

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

OLG Celle
Az.: 9 U 192/03
Urteil vom 22.12.2003
Vorinstanz: Landgericht Hannover – Az.: 8 O 355/02

Leitsatz:
Die Pflicht des Eigentümers zur ausreichenden Beleuchtung des Zugangs zu seinem Grundstück beginnt als Ausprägung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht wie diese regelmäßig dann, wenn mit dem Einsetzen des „allgemeinen Verkehrs“ – also grundsätzlich nicht vor 07:00h morgens – gerechnet werden kann. Dies gilt auch im Verhältnis zu Zeitungszustellern in den frühen Morgenstunden, sofern nicht der Zeitungsverlag und der Eigentümer als sein Kunde insofern bestimmte Sonderregelungen getroffen haben.

In dem Rechtsstreit hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle auf die mündliche Verhandlung vom 10. Dezember 2003 für Recht erkannt:

Die Berufung des Klägers gegen das am 25. Juli 2003 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hannover wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert für die Berufungsinstanz: 7.000 EUR.
Gründe
I.

Hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen wird zunächst auf das Urteil des Landgerichts Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO).

Mit der Berufung wendet sich der Kläger gegen die Annahme des Landgerichts, es sei nicht bewiesen, dass der Kläger tatsächlich auf der Hauseingangstreppe der Beklagten gestürzt sei und sich dabei verletzt habe. Das Landgericht habe nicht berücksichtigt, dass der Kläger einerseits Parteivernehmung angeboten und sich andererseits auf die Vernehmung seiner Ehefrau als Zeugin berufen hatte. Das Landgericht habe zudem die zeitlichen Grenzen der Verkehrssicherungspflicht verkannt; eine solche Pflicht setze nicht erst um 07:00 Uhr morgens ein; es sei vielmehr davon auszugehen, dass bereits um 04:00 Uhr, da zu diesem Zeitpunkt üblicherweise Tageszeitungen ausgeliefert würden, die Verkehrssicherungspflicht einsetze. Für die Ursächlichkeit der Dunkelheit für den Sturz des Klägers würde zudem ein Beweis des ersten Anscheins streiten. Schließlich sei dem Kläger der
Vorwurf eines Mitverschuldens nicht zu machen; ihn treffe keine Pflicht, beim Austragen der Zeitung ständig eine Taschenlampe bei sich zu führen.

Der Kläger beantragt, unter Abänderung des landgerichtlichen Urteils

1. die Beklagten[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv