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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrzeugmangel – wechselnde Fahrer?

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LG Kassel
Az: 7 O 2091/08
Urteil vom 27.04.2010

Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert wird festgesetzt auf 6.750,48 €.

Tatbestand
Die Klägerin verlangt von der Beklagten Rückabwicklung eines PKW-Kaufvertrages.
Die Klägerin bestellte am 23.08.2007 bei der Beklagten einen Pkw „…“ mit der Fahrgestellnummer „…“ Erstzulassung: 14.01.2005, zum Kaufpreis von 6.880,00 €. In dem Bestellformular gab die Beklagte an, dass das Fahrzeug laut Vorbesitzer nicht als Taxi/Miet-/Fahrschulwagen genutzt wurde. Wegen der weiteren Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Kopie des Bestellformulars, Blatt 9 der Akte.
Vorbesitzer des Wagens war der „…“, bei dem er von wechselnden Fahrern für Einsatzfahrten zur Betreuung pflegebedürftiger Personen eingesetzt worden war. Die Beklagte hatte den Wagen vor Veräußerung an die Klägerin als Leasingfahrzeug von dem Zweckverband zurückgekauft.
Die Klägerin zahlte den vereinbarten Kaufpreis an die Beklagte und erhielt den Wagen am 30.08.2007 mit einer Laufleistung von 27.007 km übergeben. Bei Übergabe schlossen die Parteien einen Servicegarantievertrag für Gebrauchtwagen.
Am 09.10.2007 brachte die Klägerin den „…“ in die Werkstatt der Beklagten und rügte ein mangelhaftes Leistungsvermögen des Motors in bestimmten Fahrsituationen. Die Werkstatt prüfte die elektrische Anlage des Fahrzeugs und die Kompression der Zylinder. Einer der Zylinderköpfe wurde nachgeschliffen (vgl. Kopie der Rechnung vom 11.10.2007, Bl. 19 d. A.).
Erneut gab die Klägerin den Wagen am 08.01.2008 in die Werkstatt der Beklagten rügte weiter eine unregelmäßige Motorleistung und gab zur Verlängerung der Servicegarantie eine Inspektion in Auftrag (vgl. Kopien von Auftrag und Rechnung, Bl. 13 f. d. A.).
Mit de[…]


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