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Fahrradfahrerunfall – Unfall wegen Fußgängerin auf Radweg

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Oberlandesgericht Düsseldorf
Az.: I-1 U 278/06
Urteil vom 18.06.2007

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das am 20. November 2006 verkündete Urteil des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.120,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. Januar 2005 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges werden zu 59 % dem Kläger und zu 41 % der Beklagten auferlegt.
Die Kosten des Berufungsrechtszuges fallen zu 32 % dem Kläger und zu 68 % der Beklagten zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung i.H.v. 3.500 € abzuwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 700 € abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Tatbestand:
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Ersatz seiner materiellen und immateriellen Schäden aufgrund eines Unfallereignisses in Anspruch, welches sich am 1. September 2004 gegen 12.30 Uhr in Neuss auf der Further Straße in Höhe des Hauses Nr. im Bereich einer Bushaltestelle mit einem angrenzenden Rad- und Fußweg ereignet hat.
Der Kläger fuhr mit seinem Fahrrad auf dem Radweg in Richtung Neusser Nordstadt. Gleichzeitig hielt sich die Beklagte als Fußgängerin auf der gepflasterten Freifläche der Bushaltestelle auf, wobei sie mit dem Rücken zum Kläger stehend von ihm ausgesehen dicht links, am Radweg Aufstellung bezogen hatte. Sie unterhielt sich mit einer Bekannten, der Zeugin K., und einer weiteren Person, die sich rechts vom Radweg auf dem Gehweg in Höhe eines Kiosks aufhielten. Als sich der Kläger, dem die ebenfalls Fahrrad fahrende Zeugin K.-J. folgte, auf dem Radweg in eine[…]


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