Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Weihnachtsgeld – Arbeitgeber hat bisher vorbehaltslos und widerrufsfrei bezahlt, will dies nun ändern

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Arbeitnehmer müssen hier vorsichtig sein!

Ihr Arbeitgeber hat bisher vorbehaltslos und widerrufsfrei das Weihnachtsgeld bezahlt. Durch diese Zahlung des Weihnachtsgeldes ist eine sog. „betriebliche Übung“ entstanden. Jetzt sollen Sie auf einmal eine Erklärung unterschreiben, dass das Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung ist, auf die Sie keinen Rechtsanspruch haben.

Eine betriebliche Übung ist nach der Rechtsprechung (vgl. hierzu nur LAG Hamm – Urteil vom 06.05.1998 – Az.: 10 Sa 2330/97 – rechtkräftig) dann gegeben, wenn der Arbeitgeber eine Gratifikation wiederholt oder vorbehaltlos gewährt und hierdurch für den Arbeitnehmer ein Vertrauenstatbestand entsteht, der Arbeitgeber wolle sich auch für die Zukunft binden. Ein solcher Vertrauenstatbestand ist regelmäßig nach dreimaliger Zahlung anzunehmen, so dass man aufgrund der betrieblichen Übung einen Anspruch auf die Zahlung von Weihnachtsgeld hat.

Eine solche betriebliche Übung kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. hierzu nur Urteil vom 04.05.1999 – Az.: 10 AZR 290/98) nur dadurch geändert werden, dass Arbeitnehmer einer neuen Handhabung über einen Zeit­raum von drei Jahren nicht widersprechen.

Die Annahme einer geänderten betrieblichen Übung in bezug auf die Zahlung eines Weihnachtsgeldes nur noch unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit der Leistung erfordert jedoch, daß der Arbeitgeber klar und unmißverständlich erklärt, die bisherige betriebliche Übung einer vorbehaltlosen Zahlung solle beendet und durch eine Leistung ersetzt werden, auf die in Zukunft kein Rechtsanspruch mehr bestehe.

Fazit: Sie sollten eine solche Erklärung als Arbeitnehmer nicht unterschreiben und einer Abänderung der betrieblichen Übung wiedersprechen.[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv