OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN
Az.: 3 U 4/99
Verkündet am 30.01.2003
Vorinstanz: Landgericht Limburg a. d. Lahn – Az.: 1 O 245/96
In dem Rechtsstreit hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main-3. Zivilsenat – auf die mündliche Verhandlung vom 12. Dezember 2002 für Recht erkannt:
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Limburg/Lahn – 1. Zivilkammer-vom 25.11.1998-1 O 245/96 wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung von jeweils 12.000,00 € abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Die jeweilige Sicherheit kann auch durch selbstschuldnerische, unwiderrufliche und unbeschränkte Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen inländischen Kreditinstituts erbracht werden.
Die Beschwer der Kläger beträgt jeweils 20.451,68 € (40.000,00 DM).
Tatbestand:
Die Kläger haben die Feststellung begehrt, dass die Beklagten verpflichtet sind, ihnen als Gesamtschuldner jeweils Schadensersatz zu leisten für alle Schäden, die den Klägern daraus entstanden sind und entstehen werden, dass sie im Zeitraum September 1976 bis Juni 1989 im Wochenendhause…….in …. regelmäßig toxischen Belastungen durch das Holzschutzmittel Xyladecor ausgesetzt waren. Die Klägerin zu 1) hatte 1976 das oben genannte Wochenendhaus mit einer Größe von 62 qm als Holzhaus errichten lassen. In der Baubeschreibung war vorgesehen, dass die Innenwandflächen mit Xyladecor farblos zweimal gestrichen werden sollten. Dieses Holzschutzmittel enthielt 1976 die Biozide Pentachlorphenol (5 %), Dichlorfloanid (0,55 %) und Lindan (0,40 %). Diese Wirkstoffe waren zusammen mit Harzen und Zusatzstoffen in einem Lösungsmittelgemisch alifatischer und aromatischer Kohlenwasserstoffe gelöst. In dem auf dem Gebinde aufgebrachten Text heißt es unter der Rubrik „Eigenschaften“: „Xyladecor dringt gut ins Holz ein, ist wasse r-abweisend und wirkt feuchtigkeitsregulierend. Nachtrocknung geruchlos“. Unter der Rubrik „Hinweise“ heißt es u.a.: „Gebinde nach Gebrauch dicht verschließen, angebrochene Gebinde bald aufbrauchen. Be[…]