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Führscheinentzug: Kündigung und Sperrfrist beim Arbeitslosengeld?

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LANDESSOZIALGERICHT RHEINLAND-PFALZ
Az.: L 1 AL 134/01
Verkündet am: 25.07.2002
– nicht rechtskräftig –
Vorinstanz: SG Trier – Az.: S 5 AL 52/01

Leitsätze:
1. Für die Frage, ob der Kläger seiner arbeitsvertraglichen Verpflichtung zur Führung eines Kraftfahrzeuges und zur Ausübung seiner Tätigkeit im Außendienst nachkommen kann, macht es keinen Unterschied, ob ihm die Fahrerlaubnis während einer beruflich bedingten Fahrt oder einer Privatfahrt entzogen wird.
2. Die mit dem arbeitsvertragswidrigen Verhalten verbundenen strafrechtlichen Folgen sind bei der Beurteilung der besonderen Härte nicht berücksichtigungsfähig, weil strafbewährtes Verhalten arbeitsförderungsrechtlich nicht privilegiert werden darf.

In dem Rechtsstreit hat der 1. Senat des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz aufgrund der mündlichen Verhandlung am 25.07.2002 für Recht erkannt:
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Trier vom 11.07.2001 – S 5 AL 52/01 – wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Tatbestand
Streitig ist die Gewährung von Arbeitslosengeld vom 23.12.2000 bis zum 16.03.2001, insbesondere die Rechtmäßigkeit einer 12-wöchigen Sperrzeit.
Der 1957 geborene Kläger war vom 01.11.1982 bis 22.12.2000 bei der Firma beschäftigt; seit dem 01.08.1993 arbeitete er dort als Frischdienstreisender im Außendienst und war im Rahmen dieser Tätigkeit auf den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis angewiesen. Nach Ziff. 11 des Änderungsvertrages vom 27.08.1993 galten außer den „nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen gegebenen Anlässen“ auch der „Führerscheinentzug wegen Alkoholgenuss und andere vorsätzliche Verkehrsvergehen bzw. Straftaten“ als Gründe für eine außerordentliche Vertragslösung.
Am 27.11.2000 verursachte der Kläger im alkoholbedingt absolut fahruntüchtigen Zustand mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,49 o/oo einen Verkehrsunfall, bei dem seine beifahrende Ehefrau durch den unfallbedingten Aufprall des Pkws gegen einen massiven Betonsockel einer Überlandstromleitung schwer ver[…]


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