Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Arbeitszeitverringerung – Anspruch hierauf?

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Landesarbeitsgericht Hamm
Az: 19 Sa 433/09
Urteil vom 31.07.2009

Die Berufung der Beklagten vom 18.12.2008 gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt vom 14.11.2008 – 1 Ca 1472708 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand
Die Parteien streiten um einen Antrag der Klägerin auf Verringerung der Arbeitszeit gemäß § 8 TzBfG.
Die am 30.12.1957 geborene, verheiratete, schwangere und Zwillingen zum Unterhalt verpflichtete Klägerin ist seit dem 01.01.1982 zunächst im St.-V1-Hospital in R1 als Diätassistentin beschäftigt gewesen. Dieses schloss sich 1999 mit dem St.-A2-Hospital in B1 unter der Trägerschaft der Beklagten zusammen. Seitdem ist die Klägerin im S1.-A2-Hospital als Diätassistentin beschäftigt. Das S1.-A2-Hospital B1 ist ein Schwerpunktkrankenhaus in freigemeinnütziger katholischer Trägerschaft. Nach dem derzeit gültigen Feststellungsbescheid des Regierungspräsidenten M2 hält das S1.-A2-Hospital 420 Planbetten, die durchschnittlich zu 80 % im Jahr belegt sind. Jährlich werden mehr als 18.000 Patienten stationär behandelt, die Verweildauer beträgt etwa 7,4 Tage. Die Beklagte beschäftigt im S1.-A2-Hospital mehr als 1000 Arbeitnehmer auf ca. 600 Vollzeitstellen. Die Arbeitnehmer im Betrieb der Beklagten haben eine Mitarbeitervertretung gewählt, deren Vorsitzender Herr K4-S5 ist.
Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Parteien ergeben sich aus einem 1993 mit dem S1.-V1-Hospital geschlossenen Arbeitsvertrag. Das durchschnittliche Bruttomonatsentgelt der Klägerin beläuft sich derzeit auf ca. 2.900,00 €. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien kommen die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des deutschen Caritasverbandes (AVR) zur Anwendung. Bei der Beklagten existieren ein Leitbild und eine Führungsleitlinie (wegen der weiteren Einzelheiten wird auf deren Ablichtungen Bl. 30 ff. verwiesen).
Die im Krankenhaus der Beklagten untergebrachten Patienten können sich Frühstück und Abendessen nach Geschmack und Appetit individuell zusammenstellen. Für das Mittagessen existiert ein Wo[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv