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Auch bei dem Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs kann der Käufer, wenn keine besonderen Umstände vorliegen erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfallschaden erlitten hat, bei dem es zu mehr als einem „Bagatellschaden“ gekommen ist. Ein Fahrzeug, das einen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als „Bagatellschäden“ gekommen ist, ist auch dann nicht frei von Sachmängeln, wenn es nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist. Ein Verkäufer eines Gebrauchtwagens muss einen Schaden oder Unfall, der ihm bekannt ist oder mit dessen Vorhandensein er rechnet, grundsätzlich auch ungefragt dem Käufer mitteilen, wenn er sich nicht dem Vorwurf arglistigen Verschweigens aussetzen will, es sei denn, der Schaden oder Unfall war so geringfügig, dass er bei vernünftiger Betrachtungsweise [...] Weiterlesen
“Gebrauchtwagenkauf – nicht angegebener Unfallschaden”