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Oberlandesgericht Hamm, Az.: 28 U 2/16, Urteil vom 21.07.2016
Leitsätze:
Angaben zur Fahrzeugbeschreibung in einem bei www.mobile.de veröffentlichten Inserat eines Kfz-Händlers werden Grundlage einer konkludenten Beschaffenheitsvereinbarung, wenn sie anschließend nicht widerrufen werden.
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das am 30.11.2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.754,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 17.04.2015 zu zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des PKW BMW X1, Fahrgestell-Nr. ####.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte sich mit der Rücknahme des vorbezeichneten PKW in Annahmeverzug befindet. [...] Weiterlesen
“Fahrzeugverkaufsanzeige bei mobile.de – Angaben stellen Beschaffenheitsvereinbarung dar”