Statistisch gesehen wird jeder Autofahrer mindestens ein Mal im Leben in einen Verkehrsunfall verwickelt. Obwohl das Risiko allgegenwärtig ist, sind sich die wenigsten Verkehrsteilnehmer über ihre Rechte und Pflichten nach einem Unfall im Klaren. Die Opfer von Verkehrsunfällen genießen umfassende Rechte, sie können unter Umständen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen bei der Versicherung des Verursachers geltend machen. Damit nicht genug, je nach Einzelfall muss die Versicherung auch Abschlepp,- Bergungs,- Arzt- und Heilbehandlungskosten übernehmen, den Verdienst- oder Nutzungsausfall ausgleichen oder die Gebühren für Anwälte, Unfallsachverständige und Gutachter erstatten. Die Liste der möglichen Ansprüche an die gegnerische Versicherung ist lang, wer kein Geld verschenken möchte, sollte nach dem Unfall einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen.
Richtiges Verhalten nach einem Verkehrsunfall
Aus anwaltlicher Sicht ist es absolut notwendig nach jedem Verkehrsunfall (außer Bagatellschäden) die Polizei zu rufen. Nur so ist eine objektive und ordentliche Beweisaufnahme gewährleistet. Die Anfertigung eigener Beweise, bspw. durch Handyfotos, ist eine gute Ergänzung. Zusätzlich ist es sinnvoll ein Unfallprotokoll anzufertigen, denn schon nach ein paar Stunden gehen wichtige Details im Gedächtnis verloren. Für die Unfallbeteiligten empfiehlt es sich keine detaillierten Aussagen zum Unfallgeschehen zu machen und nur die Personalien anzugeben. Auf keinen Fall sollte man Schuldeingeständnisse unterschreiben. Häufig kann der Laie die Schuldfrage gar nicht einwandfrei beurteilen.
Ihre Rechte und Ansprüche als Unfallopfer
Als Unfallopfer können sie sich auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt nehmen und sich beraten lassen. Wir stehen Ihnen für diesen Zweck jederzeit zur Verfügung. Dr. Christian Gerd Kotz ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, er wird sich um ihren Fall kümmern und das Beste für Sie herausholen.
Folgende Kosten können Sie als Unfallopfer geltend machen
Foto danxoneil
Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de Kaum ein Lebensbereich bleibt in Deutschland ungeregelt. Natürlich gibt es auch Gerichtsentscheidungen, die sich mit der Frage auseinandersetzen, wie Laut man beim Sex sein darf. Das Amtsgericht Warendorf urteilte auf die Beschwerde eines Nachbarn, dass ein Mieter Geräusche durch Musik, Streit und lautes Stöhnen sowie „juhuu!“-Rufe beim Sex auch tagsüber […]