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Rechtsanwälte Kotz GbR

Einzug der Fahrerlaubnis

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Der Führerschein steht für Freiheit und Mobilität. Häufig bildet er Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Berufsleben. Dementsprechend kommt der Verlust der Fahrerlaubnis für die meisten Bürger einer absoluten Katastrophe gleich. Dennoch setzen viele Autofahrer ihren Führerschein leichtfertig aufs Spiel, in dem sie sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss an Steuer setzen oder wichtige Verkehrsregeln wiederholt missachten. So bald die Führerscheinstelle aber begründeten Anlass hat, an der körperlichen oder charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr, zu zweifeln, kann sie die gefürchtete Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) anordnen. Wenn der „Lappen“ nicht schon infolge der Verkehrsverstöße eingezogen wurde, ist er spätestens dann in größter Gefahr.
Die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
Hierzulande wird die Fahrerlaubnis meistens infolge von Trunkenheitsfahrten oder nach dem Überschreiten des Punktekontos in Flensburg, entzogen. Die Betroffenen müssen dann innerhalb der gesetzlichen, oder einer individuell gerichtlich bestimmten Frist, die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle beantragen. Diese kann erhebliche Auflagen machen und beispielsweise die Absolvierung des „Idiotentests“ (MPU) verlangen. Bei Autofahrern, die mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut erwischt oder zum wiederholten Mal mit durch Alkohol am Steuer auffällig wurden, ist das grundsätzlich der Fall. Nach Fahrten oder Drogeneinfluss oder dem Überschritten der 18-Punkte-Marke, führt der Weg zurück zur Fahrerlaubnis häufig ebenfalls nur über die MPU.

Die Medizinisch-Psychologische-Untersuchung wird vielfach immer noch unterschätzt. Laut Statistik fallen 50% aller Teilnehmer im ersten Anlauf durch. Selbst nach bestandener MPU und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, bleiben die betroffenen Autofahrer im Visier der Führerscheinstelle. Kleine Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und neue Punkte in Flensburg, können sehr schnell zur erneuten Einleitung eines Fahrerlaubnisüberprüfungsverfahrens führen[…]


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