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LG Hannover, Az.: 73 O 50/16, Urteil vom 06.06.2017
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Streithelferin trägt der Kläger.
Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger verlangt von der Beklagten die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Pkw. Der Kläger erwarb von der Beklagten, einer SEAT Vertragshändlerin, mit Kaufvertrag vom 21. Mai 2013 einen fabrikneuen SEAT Alhambra zum Preis von 39.066,82 € mit einem 2,0 l Dieselmotor EA 189. Das Fahrzeug wurde am 26. September 2013 an den Kläger ausgeliefert.
Parallel hierzu schloss der Kläger über die Beklagte eine Neuwagengarantieverlängerungsversicherung ab, die bis zum 26. [...] Weiterlesen
“Rückabwicklung eines Fahrzeugkaufvertrages – Verjährung”