Viele Autofahrer sind über einen Unfall im ersten Moment so erschrocken, dass sie gar nicht reagieren und einfach weiterfahren. Andere fürchten die Konsequenzen und entscheiden sich bewusst dafür, die Flucht zu ergreifen,. Der Gesetzgeber spricht in solchen Fällen von „unerlaubtem Entfernen vom Unfallort“. Die Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt und wird je nach Einzelfall mit Geldstrafe, Einziehung der Fahrerlaubnis oder Freiheitsstrafe geahndet.
Richtiges Verhalten nach einem Verkehrsunfall
Der Gesetzgeber erwartet grundsätzlich von jedem Verkehrsteilnehmer, dass er sich gegenüber dem Geschädigten zu erkennen gibt. Das umfasst die Angabe der Personalien, die Art der Unfallbeteiligung und das Kennzeichen des eigenen Fahrzeuges. Entgegen der landläufigen Meinung, reicht es nicht aus, einfach einen Zettel mit der Adresse am geschädigten Fahrzeug zu hinterlassen. Vielmehr muss der Unfallverursacher für einen angemessenen Zeitraum am Unfallort auf den Geschädigten warten oder die Polizei über seine Unfallbeteiligung informieren.
Was tun nach einer Unfallflucht?
Wer sich nach einem Unfall unerlaubt vom Ort des Geschehens entfernt hat, der muss mit einem Besuch von der Polizei rechnen. Häufig gibt es nämlich Zeugen, die den Vorfall bemerkt haben und melden. Wichtig zu wissen: .Der Verdächtige ist nicht verpflichtet sich gegenüber der Polizei zu dem Tatvorwurf zu äußern. Er muss sie auch nicht zum Unfallwagen führen oder sonst wie an der Aufklärung mitwirken. Aus anwaltlicher Sicht sollten sich die Betroffenen zu keiner Äußerung über die Tatbeteiligung und den Unfallhergang verleiten lassen. Es gilt die Grundregel: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Mehr als die Personalien sollte niemand angeben. Spätestens wenn die Polizei vor der Tür steht, ist es Zeit einen Anwalt einzuschalten. Für Fälle von Unfallflucht ist der Fachanwalt für Verkehrsrecht der richtige Ansprechpartner.
Was kann der Fachanwalt für Verkehrsrecht leisten?
Der Fachanwalt kann zunächst ein Mal Akteneinsicht nehmen und den Kenntnisstand der Ermittlungsbehörden prüfen. Häufig war es der Polizei lediglich möglich den Halter des Tatf[…]
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Landgericht Dortmund Az.: 4 S 8/11 Urteil vom 06.11.2012 Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts vom 13.12.2010 abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.185,08 € (in Worten: eintausendeinhundertfünfundachtzig 08/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.05.2010 […]