Wird ein einheitlicher Anspruch in einem Mahnbescheid geltend gemacht, der sich aus mehreren Rechnungsposten zusammensetzt, hemmt die Zustellung eines Mahnbescheides die Verjährung, auch wenn die Rechnungsposten im Mahnbescheid nicht aufgeschlüsselt werden. Die entsprechend notwendige Substantiierung kann im Laufe des Rechtsstreits beim Übergang in das streitige Verfahren nachgeholt werden (BGH, Urteil vom 10.10.2013, Az.: VII ZR 155/11).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Hemmung der Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB voraus, dass die im Mahnbescheid genannte Forderung durch ihre Kennzeichnung von anderen Forderungen unterschieden und abgegrenzt werden kann. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Forderung über einen Vollstreckungsbescheid Grundlage eines Vollstreckungstitels sein kann und dem Schuldner die Beurt[…]
Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de Leergutbons führen zur widerrechtlichen Kündigung und Aufhebungsvertrag Im Arbeitsrecht gibt es verschiedene Mechanismen, um Arbeitsverhältnisse zu beenden. Einer davon ist der Aufhebungsvertrag. Dieser ermöglicht es beiden Parteien, sich einvernehmlich zu trennen. Allerdings kann es in diesem Kontext zu Konflikten kommen. Wird beispielsweise ein solcher Vertrag unter widerrechtlicher Bedrohung abgeschlossen, können […]