Leergutbons führen zur widerrechtlichen Kündigung und Aufhebungsvertrag
Im Arbeitsrecht gibt es verschiedene Mechanismen, um Arbeitsverhältnisse zu beenden. Einer davon ist der Aufhebungsvertrag. Dieser ermöglicht es beiden Parteien, sich einvernehmlich zu trennen. Allerdings kann es in diesem Kontext zu Konflikten kommen. Wird beispielsweise ein solcher Vertrag unter widerrechtlicher Bedrohung abgeschlossen, können rechtliche Fragen hinsichtlich der Gültigkeit des Vertrages auftauchen. Insbesondere wird geprüft, ob die Anfechtung einer solchen Vereinbarung möglich ist.
Eine weitere zentrale Frage ist, ob und in welchem Umfang Beweismittel, wie beispielsweise Videoaufzeichnungen, in solchen Fällen zur Anwendung kommen dürfen. Der vorliegende Text betrachtet den Aufhebungsvertrag und dessen Anfechtung unter dem Blickwinkel einer widerrechtlichen Bedrohung sowie die Rolle von Videoüberwachungen als Beweismittel im Arbeitsrecht. Dabei wird auf die jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen eingegangen.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Der Arbeitnehmer hat eine widerrechtliche Drohung durch die Aussicht auf die fristlose Kündigung oder Strafverfolgung nicht nachweisbar gemacht. Deswegen wurde der Aufhebungsvertrag nicht angefochten und das Arbeitsverhältnis durch den Aufhebungsvertrag am 16.10.2014 aufgelöst. Dem Kläger steht der anteilige Oktoberlohn in Höhe von 211,20 Euro zu.
Die zentralen Punkte des Urteiles sind:
Der Kläger hat Leergutbons ohne Entgegennahme von Leergut ausgedruckt und für einen Einkauf eingelöst. Dieses Verhalten wurde auf Videoaufzeichnungen sichtbar.
Aufgrund dieser Auswertung wurde der Kläger mit der Möglichkeit einer fristlosen Kündigung oder Strafverfolgung konfrontiert u[…]