Die Ausstattungsbeschreibungen in der Artikelbeschreibung eines Fahrzeugs in einer Internetauktion bei dem Internetauktionshaus eBay stellen zugesicherte Eigenschaften des Fahrzeugs dar. Wird zwischen Fahrzeugverkäufer und Fahrzeugkäufer nach dem Auktionsgewinn durch den Fahrzeugkäufer nochmals ein schriftlicher Fahrzeugkaufvertrag geschlossen, kann sich der Fahrzeugkäufer bei fehlenden Fahrzeugausstattungen immer noch auf die Ausstattungsbeschreibungen in der Artikelbeschreibung in der Internetauktion berufen. Weicht die Ausstattung des gekauften Fahrzeugs ab, kann der Fahrzeugkäufer vom geschlossenen Kaufvertrag zurücktreten (AG München, Urteil vom 11.12.2009, Az: 122 C 6879/09).[…]
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de AG Münster – Az.: 7 C 553/20 – Urteil vom 03.06.2020 Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 345,10 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.04.2019 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits […]