Die Ausstattungsbeschreibungen in der Artikelbeschreibung eines Fahrzeugs in einer Internetauktion bei dem Internetauktionshaus eBay stellen zugesicherte Eigenschaften des Fahrzeugs dar. Wird zwischen Fahrzeugverkäufer und Fahrzeugkäufer nach dem Auktionsgewinn durch den Fahrzeugkäufer nochmals ein schriftlicher Fahrzeugkaufvertrag geschlossen, kann sich der Fahrzeugkäufer bei fehlenden Fahrzeugausstattungen immer noch auf die Ausstattungsbeschreibungen in der Artikelbeschreibung in der Internetauktion berufen. Weicht die Ausstattung des gekauften Fahrzeugs ab, kann der Fahrzeugkäufer vom geschlossenen Kaufvertrag zurücktreten (AG München, Urteil vom 11.12.2009, Az: 122 C 6879/09).[…]
Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de LG Saarbrücken, Az.: 12 O 422/06, Urteil vom 20.09.2010 I. 1. Es wird festgestellt, dass der Versicherungsvertrag zwischen den Parteien mit der Nr. …/… (auch) hinsichtlich des Klägers fortbesteht und insbesondere nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 9. März 2006 beendet wurde; das gilt nicht für die in dem […]