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Rechtsanwälte Kotz GbR

Reiseveranstalter – Hinweispflicht über negative Umstände der gebuchten Reiseunterkunft

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OLG Celle – Az.: 11 U 175/19 – Urteil vom 15.10.2020

Auf die Berufung des Klägers wird – unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung – das Urteil der 8. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Hannover vom 24. Oktober 2019 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 21. November 2019 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 19. Juli 2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Kläger 72 % und die Beklagte 28 %; von den Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz tragen der Kläger 79 % und die Beklagte 21 %.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen, soweit mit diesem Urteil die Beklagte zur Zahlung im Hinblick auf den Reisemangel „Fluglärm“ verurteilt wird (Gliederungspunkt B. II. der Entscheidungsgründe), sowie, soweit mit diesem Urteil die Berufung des Klägers in Bezug auf den geltend gemachten Reisemangel „Umzug innerhalb des Hotels“ (Gliederungspunkt B. III. der Entscheidungsgründe) zurückgewiesen wird. Im Übrigen, also in Bezug auf die mit der Berufung weiter verfolgten Ansprüche, die in den nachfolgenden Entscheidungsgründen unter Gliederungspunkten B. IV. – VI. abgehandelt werden, wird die Revision nicht zugelassen.
Gründe
A.

Der Kläger nimmt die Beklagte als Veranstalterin einer Flugpauschalreise nach Kos auf Rückzahlung des vollständigen Reisepreises in Anspruch.

Symbolfoto: Von Friends Stock/Shutterstock.com

Der Kläger buchte für sich sowie seine Ehefrau und ein Kind für die Zeit vom 30. Mai bis 13. Juni 2018 eine Reise auf die Insel K. mit Unterbringung im Hotel A. P. B. R., nach der Kategorie der Beklagten ein 5-Sterne-Haus. In dem der Reise zugrunde liegenden Reisekatalog ist die Transferzeit zum und v[…]


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