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Rechtsanwälte Kotz GbR

Bestreiten der Echtheit eines Testaments – Beweislast

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Ein erbitterter Erbschaftsstreit um eine Eigentumswohnung gipfelte in einem ungewöhnlichen Urteil. Eine Anwältin hatte sich den hälftigen Anteil ihres Stiefvaters gesichert und stand als Alleineigentümerin im Grundbuch. Doch das Oberlandesgericht Hamm ordnete nun dessen Berichtigung an: Die Immobilie gehört weiterhin der ursprünglichen Erbengemeinschaft. Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 U 91/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

Hier ist die Zusammenfassung des Urteilstextes nach den vorgegebenen Regeln:

  • Gericht: Oberlandesgerichts Hamm
  • Datum: 02.07.2024
  • Aktenzeichen: 10 U 91/23
  • Rechtsbereiche: Erbrecht, Grundbuchrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein Stiefsohn des Erblassers, der die Berichtigung des Grundbuchs zugunsten der Erbengemeinschaft verlangt.
  • Beklagte: Eine Stieftochter des Erblassers, die als Alleineigentümerin im Grundbuch eingetragen ist und zuvor als Testamentsvollstreckerin handelte.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Fall betraf den hälftigen Miteigentumsanteil des verstorbenen Erblassers an einer Eigentumswohnung. Dieser Anteil fiel zunächst an die Erbengemeinschaft der drei Stiefkinder des Erblassers. Die Beklagte, die auch Testamentsvollstreckerin war, übertrug den Anteil zuerst auf ihre Kinder und kaufte ihn kurz darauf selbst, wodurch sie als alleinige Eigentümerin im Grundbuch eingetragen wurde.
  • Kern des Rechtsstreits: Zentrale Frage war, ob die Eintragung der Beklagten als Alleineigentümerin des Erblasseranteils korrekt ist. Es ging darum, ob die Übertragungen durch die Beklagte wirksam waren und ob sie das Eigentum gutgläubig erworben hat, obwohl sie als Testamentsvollstreckerin und Juristin handelte.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht änderte das Urteil der Vorinstanz ab und gab der Klage statt. Die Beklagte wurde verurteilt, der Berichtigung des Grundbuchs zuzustimmen, sodass der hälftige Anteil wieder als Eigentum der Erbengemeinschaft eingetragen wird.
  • Begründung: Das Grundbuch ist unrichtig, da die Erbengemeinschaft Eigentümerin blieb. Die Übertragung des Anteils auf die Kinder der Beklagten durch sie als Testamentsvollstreckerin war unwirksam, weil das angebliche Vermächtnis zugunsten der Kinder im letzten Testament des Erblassers widerrufen wurde. Die anschließende Übertragung an die Beklagte selbst war ebenfalls unwirksam, da sie als erfahrene Juristin positive Kenntnis davon hatte, dass ihre Kinder nicht die wahren Eigentümer waren, und somit nicht gutgläubig erwerben konnte.
  • Folgen: Das Grundbuch muss berichtigt werden, um die Erbengemeinschaft (Kläger, Beklagte und eine weitere Stieftochter) wieder als Eigentümer des hälftigen Anteils auszuweisen. Die Beklagte hat die Kosten des gesamten Rechtsstreits zu tragen.

Der Fall vor Gericht


OLG Hamm: Anwältin muss Hälfte der Eigentumswohnung an Erbengemeinschaft zurückübertragen – Kein gutgläubiger Erwerb trotz Testamentsvollstreckung und Grundbucheintrag

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem komplexen Erbfall entschieden, dass eine als Testamentsvollstreckerin eingesetzte Rechtsanwältin den hälftigen Miteigentumsanteil an einer Eigentumswohnung, der ursprünglich ihrem verstorbenen Stiefvater gehörte, nicht wirksam für sich erwerben konnte….


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