Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Eintragung Mieterdienstbarkeit vor Mietbeginn

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Ein geplanter Supermarkt gerät wegen explodierender Baukosten ins Wanken, der Vertrag wird gekündigt. Doch der Mieter kämpft um ein zugesichertes Recht, das eigentlich ins Grundbuch sollte. Das Oberlandesgericht Hamm musste entscheiden, ob eine solche Vormerkung zur Absicherung auch dann noch durchsetzbar ist, wenn das Gebäude noch gar nicht steht. Eine wichtige Entscheidung, die die Rechte von Mietern bei Bauprojekten stärkt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 30 U 40/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Hamm
  • Datum: 11.12.2024
  • Aktenzeichen: 30 U 40/24
  • Verfahrensart: Berufung

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Mieterin (Betreiberin von Supermärkten)
  • Beklagte: Eigentümerin der Grundstücke und Vermieterin

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Eine Mieterin mietete Gewerberäume in einem noch zu errichtenden Gebäude. Der Mietvertrag verpflichtete die Vermieterin, eine Dienstbarkeit zur Sicherung des Nutzungsrechts im Grundbuch einzutragen. Nachdem das Gebäude nicht gebaut wurde, kündigte die neue Eigentümerin und Vermieterin den Vertrag wegen angeblich gestiegener Kosten.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Mieterin verlangte per Eilantrag die Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch, um ihren zukünftigen Anspruch auf diese Dienstbarkeit zu sichern. Streitpunkt war, ob dieser Anspruch bestand und durch die Kündigung erloschen war und ob eine solche Vormerkung für ein nicht errichtetes Gebäude verlangt werden kann.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Oberlandesgericht wies die Berufung der beklagten Eigentümerin gegen ein Urteil des Landgerichts zurück. Das Landgericht hatte die Eigentümerin verurteilt, die Eintragung der Vormerkung zu beantragen und zu bewilligen.
  • Begründung: Das Gericht sah den Anspruch der Mieterin auf die Vormerkung als glaubhaft gemacht an. Die Kündigung der Vermieterin sei unwirksam, da die Voraussetzungen für eine Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen Störung der Geschäftsgrundlage nicht ausreichend dargelegt wurden. Der Anspruch auf die Vormerkung bestehe auch, wenn das Gebäude noch nicht errichtet sei, da er vertraglich vereinbart wurde und eine Vormerkung gerade zukünftige Ansprüche sichern kann.
  • Folgen: Das Urteil des Landgerichts, das die Eintragung der Vormerkung anordnet, bleibt in Kraft. Die beklagte Eigentümerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Der Fall vor Gericht


OLG Hamm stärkt Mieterrechte: Anspruch auf Vormerkung für Dienstbarkeit bei nicht gebautem Supermarkt trotz Kündigung wegen Kostenexplosion im einstweiligen Rechtsschutz durchsetzbar

Ein wegweisender Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: 30 U 40/24) vom 11. Dezember 2024 hat die Rechte von Mietern gewerblicher Räume gestärkt, insbesondere wenn es um die Sicherung vertraglich zugesicherter Nutzungsrechte geht, noch bevor das Mietobjekt überhaupt errichtet wurde. Im Kern ging es um die Frage, ob eine Supermarktbetreiberin (im Folgenden: die Mieterin) im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch verlangen kann, um ihren zukünftigen Anspruch auf eine vereinbarte Beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu sichern. Dies galt auch vor dem Hintergrund, dass die Vermieterseite den Mietvertrag aufgrund drastisch gestiegener Bau- und Finanzierungskosten gekündigt hatte.

Ausgangssituation: Der geplante Supermarkt und die vertraglichen Zusicherungen zur Mietsicherung

Am 02. und 16….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv