Eine Scheidung beendet nicht immer nur die Ehe, sondern auch den Streit um das gemeinsame Vermögen. Besonders knifflig wird es, wenn die Eheleute in Gütergemeinschaft lebten und es um das Familienheim geht. Eine Frau forderte von ihrem Ex-Mann eine Entschädigung, weil er nach der Trennung im Haus wohnen blieb. Doch das Gericht entschied: Sie erhält kein Geld, und das Haus geht zurück an ihn. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 UF 13/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgerichts Hamm
- Datum: 26.11.2024
- Aktenzeichen: 11 UF 13/24
- Rechtsbereiche: Familienrecht, Güterrecht
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Geschiedene Eheleute streiten über ihr gemeinsames Haus, das in die Gütergemeinschaft eingebracht wurde. Der Ehemann lebt nach der Trennung im Haus, während die Ehefrau ausgezogen ist. Sie verlangte von ihm eine Nutzungsentschädigung und widersetzte sich seiner Forderung, ihr Miteigentum am Haus an ihn zurück zu übertragen.
- Kern des Rechtsstreits: Ging es darum, ob eine Ehefrau nach der Scheidung und ihrem Auszug eine Nutzungsentschädigung für das im gemeinsamen Eigentum verbliebene Haus vom dort wohnenden Ehemann verlangen kann. Ein weiterer Punkt war, ob sie das Miteigentum am Haus auf den Ehemann zurück übertragen muss, nachdem dieser sein gesetzliches Übernahmerecht geltend gemacht hat.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Gericht wies die Klage der Ehefrau auf Nutzungsentschädigung für das Haus ab. Es verpflichtete die Ehefrau stattdessen, ihren Eigentumsanteil an der Immobilie auf den Ehemann zu übertragen. Die Kosten des Verfahrens wurden der Ehefrau auferlegt.
- Begründung: Das Gericht begründete die Abweisung der Nutzungsentschädigung damit, dass solche Ansprüche bei Gütergemeinschaft nicht direkt an einen Ehegatten gehen, sondern Teil des gemeinsamen Vermögens bleiben. Die Verpflichtung zur Eigentumsübertragung wurde damit begründet, dass der Ehemann sein gesetzliches Recht zur Übernahme des von ihm eingebrachten Hauses wirksam geltend gemacht hatte.
- Folgen: Die Ehefrau erhält keine Nutzungsentschädigung vom Ehemann. Sie muss ihren Miteigentumsanteil an ihn übertragen, wodurch er Alleineigentümer des Hauses wird. Der Wert des Hauses wird bei der weiteren Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens berücksichtigt.
Der Fall vor Gericht
OLG Hamm: Kein direkter Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei Gütergemeinschaft nach Geltendmachung des Übernahmerechts am Familienheim durch den Ehemann
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: 11 UF 13/24) vom 26. November 2024 hat wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft nach einer Ehescheidung geklärt. Im Kern ging es darum, ob eine geschiedene Ehefrau von ihrem Ex-Mann eine Nutzungsentschädigung für das von ihm allein bewohnte, ehemals gemeinsame Familienheim verlangen kann, insbesondere nachdem dieser sein gesetzliches Übernahmerecht für das von ihm in die Ehe eingebrachte Grundstück geltend gemacht hatte. Ferner stand zur Debatte, ob die Ehefrau verpflichtet ist, der Rückübertragung des Alleineigentums an diesem Grundstück zuzustimmen.
Die Ausgangssituation: Streit um das Familienheim nach Scheidung und Vereinbarung der Gütergemeinschaft
Die beiden Beteiligten, ein 1932 geborener Mann und eine 1939 geborene Frau, waren von 2009 bis Januar 2020 verheiratet, als ihre Ehe rechtskräftig geschieden wurde….