Ein Münchner Mieter sollte seine langjährige Wohnung räumen, weil die neue Eigentümerin, eine Familien-GbR, Eigenbedarf anmeldete. Doch das Haus war zuvor in Wohnungseigentum umgewandelt und dann erst an die Familie verkauft worden. Genau diese Konstellation löste vor Gericht die Frage aus: Gilt hier die besondere Kündigungssperrfrist nach der Umwandlung? Das Urteil des Landgerichts München hat nun weitreichende Folgen für viele ähnliche Fälle. Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 S 2770/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht München I
- Verfahrensart: Berufung
- Rechtsbereiche: Mietrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der das Anwesen gehört und die die Kündigung aussprach.
- Beklagte: Mieter der Wohnung, gegen den die Kündigung ausgesprochen wurde.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Mieter mietete eine Wohnung. Das Mietshaus wurde vom neuen Eigentümer in Wohnungseigentum umgewandelt und anschließend in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eingebracht, deren Gesellschafter eine Familie sind. Die GbR kündigte dem Mieter wegen Eigenbedarfs für ein Familienmitglied.
- Kern des Rechtsstreits: Die Kernfrage war, ob die gesetzliche Kündigungssperrfrist von zehn Jahren nach Umwandlung in Wohnungseigentum und Verkauf an eine Familien-Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gilt und damit die Eigenbedarfskündigung unwirksam macht.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Landgericht München I hat das Urteil des Amtsgerichts geändert und die Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung abgewiesen.
- Begründung: Die Kündigung ist unwirksam, da die gesetzliche Kündigungssperrfrist nach Umwandlung in Wohnungseigentum und Verkauf an die GbR gilt und noch nicht abgelaufen war. Die Sperrfrist begann mit der Eintragung der GbR als Eigentümerin im Grundbuch, nachdem bereits Wohnungseigentum bestand. Entgegen der Vorinstanz sah das Gericht einen relevanten Eigentümerwechsel, der das Risiko für den Mieter erhöhte.
- Folgen: Der Mieter kann aufgrund dieser Kündigung vorerst nicht aus der Wohnung geräumt werden. Die klagende GbR muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.
Der Fall vor Gericht
Eigenbedarfskündigung durch Familien-GbR in München: Landgericht stoppt Räumungsklage wegen Kündigungssperrfrist nach § 577a BGB
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts München I hat weitreichende Bedeutung für Mieter und Vermieter, insbesondere wenn es um Eigenbedarfskündigungen nach der Umwandlung von Mietshäusern in Wohnungseigentum und deren anschließende Übertragung auf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geht. Im Kern ging es um die Frage, ob eine solche Kündigung wirksam ist oder ob dem Mieter ein besonderer Kündigungsschutz in Form einer zehnjährigen Sperrfrist gemäß § 577a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit der Bayerischen Mieterschutzverordnung zusteht. Das Landgericht entschied zugunsten des Mieters und wies die Räumungsklage der Vermieter-GbR ab.
Ausgangslage: Mietverhältnis und Eigentümerwechsel in Münchener Mehrfamilienhaus
Der betroffene Mieter bewohnt seit dem 1. April 2004 eine Wohnung in der F.-straße in München, basierend auf einem Mietvertrag vom 16. Februar 2004. Ursprünglich wurde der Vertrag mit einer Frau ### als Vermieterin geschlossen. Die monatliche Nettomiete belief sich zuletzt auf 310,00 Euro. Im Laufe der Jahre wechselte das Eigentum an dem Anwesen….