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Miete nicht gezahlt Kündigung trotz Nachzahlung: BGH Urteil zur Schonfrist

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Miete nicht gezahlt – für viele Mieter ein Albtraum, der schnell zur fristlosen Kündigung führt. Bisher galt oft: Wer die Schulden schnell begleicht, kann die Wohnung retten. Doch was, wenn der Vermieter parallel eine ordentliche Kündigung ausspricht? Genau diese kritische Frage, ob Nachzahlung auch hier hilft, hat der Bundesgerichtshof nun endgültig geklärt – mit weitreichenden Folgen. BGH Urteil zur Kündigung bei Miete nicht gezahlt: Nachzahlung rettet nur die fristlose Kündigung. | Symbolbild: KI generiertes Bild Das Wichtigste: Kurz & knapp Wer seine Mietschulden innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung einer Räumungsklage vollständig bezahlt, verhindert nur die sofortige (fristlose) Kündigung, nicht aber eine ordentliche Kündigung. Diese Regel betrifft alle Mieter, die mit der Miete im Rückstand sind und bei denen Vermieter sowohl fristlos als auch ordentlich kündigen. Das bedeutet praktisch: Auch wenn die Miete nachgezahlt wird, kann man die Wohnung verlieren, wenn der Vermieter die ordentliche Kündigung wegen wiederholter oder hoher Mietrückstände aufrechterhält. Die fristlose Kündigung beendet das Mietverhältnis sofort, während die ordentliche Kündigung erst nach Ablauf einer Kündigungsfrist wirksam wird; für letztere gibt es keine Nachzahlungs-Schutzfrist. Vermieter können so die Kündigung absichern, indem sie beide Arten aussprechen und so auch bei Nachzahlung der Miete weiter kündigen können. Mieter sollten daher bei Mietrückständen schnell handeln: Rückstände begleichen, rechtlichen Rat einholen


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