Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt? Kein Lohn – keine Leistung?
Das Arbeitsverhältnis zwischen der Arbeitgeberpartei und der Arbeitnehmerpartei beruht auf einem Arbeitsvertrag, aus welchem heraus beide Parteien Rechte und Pflichten zu erfüllen haben. Während die Arbeitnehmerpartei zu einer Erfüllung der Arbeitsleistung verpflichtet ist, besteht für die Arbeitgeberpartei die Verpflichtung, pünktlich das vertraglich vereinbarte Arbeitsentgelt zu bezahlen. Dieser Verpflichtung muss die Arbeitgeberpartei bis zu dem ersten Tag des Folgemonats nachkommen. Es können diesbezüglich jedoch auch anderweitige Fälligkeiten vertraglich vereinbart werden. Bezahlt eine Arbeitgeberpartei jedoch das vertraglich vereinbarte Arbeitsentgelt überhaupt nicht, so gibt es für die Arbeitnehmerpartei durchaus einige Möglichkeiten des Handelns.
Eine Arbeitnehmerpartei sollte auf jeden Fall die richtigen Maßnahmen ergreifen, um die eigenen Ansprüche gegen die Arbeitgeberpartei zu wahren. Unüberlegte Handlungen sollten jedoch auf gar keinen Fall erfolgen, da derartige Handlungen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Diese Möglichkeiten hat eine Arbeitnehmerpartei im Fall einer ausbleibenden Zahlung eines Arbeitgebers
die schriftliche bzw. mündliche Zahlungsaufforderung unter Fristsetzung
die Abmahnung der Arbeitgeberpartei
die Verweigerung der Arbeitsleistung
Zinsen erheben
eine sogenannte Zahlungsklage erheben
eine außerordentliche Kündigung aussprechen und Schadensersatz einfordern
Je nachdem, für welche Möglichkeit sich eine Arbeitnehmerpartei entscheidet, müssen etwaig auch bestimmte Fristen beachtet werden. Diese Fristen werden auch als Ausschlussfristen bezeichnet und beziehen sich in der gängigen Praxis auf einen Zeitraum von 3 – 6 Monaten. Entscheidend ist jedoch der Inhalt des Arbeitsvertrages, weshalb auf jeden Fall im Vorwege eine genaue Prüfung des Arbeitsvertrages erfolgen sollte. Sollten Ausschlussfristen versäumt werden, kann dies im schlimmsten Fall den Verlust der Ansprüche nach sich ziehen.
Gerne prüfen wir Ihren Arbeitsvertrag und beraten Sie zum weiteren Vorgehen.
Die schriftliche bzw. mündliche Zahlungsaufforderung unter Fristsetzung